Oberhausen. Lieferdienste für frische Lebensmittel und fertige Speisen haben in der Coronazeit Hochkonjunktur. Doch was tun, wenn die Qualität nicht stimmt?

Viele Menschen scheuen wegen der anhaltenden Corona-Pandemie den persönlichen Gang in den Supermarkt. Lieferdienste für Lebensmittel und fertig zubereitete Speisen haben weiter Hochkonjunktur. Doch was ist zu tun, wenn Blattsalate beim Auspacken bereits schlapp sind oder die gebrachte Pizza ranzig riecht?

„Kunden haben auch in dieser angespannten Zeit ein Recht auf die Aushändigung einwandfreier Ware“, stellen die Experten der Verbraucherzentrale klar. „Mangelhafte Lebensmittel sollten beim Händler oder Restaurantbetreiber reklamiert werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Oberhausener Beratungsstelle.

Lieferdienste müssen Liefertermin nennen

Händler und Lieferdienste müssen stets einen Liefertermin nennen – auch, wenn die Nachfrage in diesen Zeiten besonders groß ist und die Kunden längere Lieferzeiten in Kauf nehmen müssen. Liefert der Anbieter in der angegebenen Zeit nicht, müssen Kunden zunächst eine Frist setzen, bevor sie, wenn immer noch nichts kommt, aus dem Vertrag aussteigen können.

Bei der Übergabe von Pizza, Pasta und Co. müssen Online-Dienste dafür geradestehen, dass die Ware in Ordnung ist. Verdorbenes Obst oder aufgetaute Tiefkühlkost kann der Kunde zurückweisen und eine Neulieferung verlangen. Den Mangel am besten sofort per Handy dokumentieren und reklamieren. Kommen Bringdienste der Aufforderung nicht nach, können Kunden vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Auch bei Barzahlung auf Mindestabstand achten

Die Verbraucherzentrale rät dazu, die Ware erst zu zahlen, wenn der Kunde sie erhalten hat. „Dann müssen Sie ihrem Geld nicht hinterherlaufen, wenn sie auf eine berechtige Rückzahlung pochen“, sagt Angelika Wösthoff, Leiterin der Oberhausener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Allerdings sollte man bei der Barzahlung darauf achten, den Corona-bedingten Mindestabstand einzuhalten.

Antworten auf Corona-Fragen zur Bewältigung des Verbraucheralltags gibt’s auch telefonisch unter 0211-33 99 58 45 – montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr und auf verbraucherzentrale.nrw/corona.