Oberhausen. Kein Besuch ohne negatives Testergebnis: Im Evangelischen Krankenhaus Oberhausen gelten ab dem 1. April neue Regeln.

Das Besuchsverbot im Evangelischen Krankenhaus Oberhausen (EKO) wird weiterhin aufrechterhalten. Angehörige mit einem Sonderbesuchsrecht müssen ab Donnerstag, 1. April 2021, einen negativen Schnelltest vorlegen.

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Schwerstkranke und Palliativ-Patienten sowie Kinder dürfen in Ausnahmefällen trotz Besuchsverbot im EKO besucht werden. Das Sonderbesuchsrecht muss mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden. Jeder mit diesem Recht muss ab dem 1. April 2021 eine Bestätigung über einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dazu ist ein Test bei einer anerkannten Teststelle notwendig. Alternativ gilt auch der Nachweis eines negativen PCR-Tests. Selbsttests werden nicht akzeptiert.