Oberhausen. Schnelltest sollen die notwendige Sicherheit bieten. Das NRW-Gesundheitsministerium hat diesem Vorgehen der Stadt Oberhausen bereits zugestimmt.

In Oberhausen liegt der Inzidenzwert weit über der wichtigen 100er-Marke; doch eine Notbremse wird es nicht geben. Die Stadt nutzt dafür eine Möglichkeit, die das Land NRW bietet. Statt einer Schließung sollen Tests die notwendige Sicherheit bieten.

Schnelltests werden bereits an fast 50 Standorten im gesamten Stadtgebiet angeboten. Unsere Redaktion hat dieses Netz bereits ausführlich vorgestellt. Wer sich dort einen tagesaktuellen negativen Schnelltest besorgt, kann das Einkaufen in den entsprechenden Geschäften weiterhin nutzen.

Hier nun ein Überblick über die Regeln seit Montag, 29. März:

Einkaufen mit Test

Auch andere Städte gehen diesen Weg

Viele kreisfreie Städte und Kreise in NRW mit einer Inzidenz teils weit über 100 setzen jetzt - wie Oberhausen - auf Corona-Schnelltests, um einen harten Lockdown zu umgehen.

In der Region zählen zum Beispiel Essen, Duisburg und Dortmund zu diesen Kommunen.

Neben Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Tierbedarfsgeschäften und Getränkemärkten dürfen grundsätzlich auch alle anderen Geschäfte öffnen. Allerdings darf in diesen anderen Geschäften nur Kunden mit vorheriger Terminbuchung der Zutritt gewährt werden, wenn sie einen tagesaktuell bestätigten negativen Schnelltest vorweisen können, der zum Zeitpunkt des Einkaufs nichts älter als 24 Stunden sein darf. Die vorherige Terminvereinbarung gilt also weiterhin, ebenso die Maskenpflicht im Geschäft sowie die Einlassbegrenzungen in Abhängigkeit der Größe des Ladenlokals.

Handwerk

Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind mit Nachweis eines negativen Tests möglich.

Ausstellungen

Galerien oder Kunstausstellungen dürfen öffnen, müssen aber Terminbuchungen, Maskenpflicht und Einlassbeschränkungen je nach Größe der Räumlichkeiten beachten.

Kontaktbeschränkungen

Im öffentlichen Raum darf sich nur ein Hausstand mit einer einzigen weiteren Person treffen, die nur von zu betreuenden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren aus ihrem Hausstand begleitet werden darf.

Ostern

Ausnahme in der Osterzeit vom 1. bis 5. April: Dann dürfen sich insgesamt bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen treffen, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden.

Partys

Partys und vergleichbare Feiern sind über die Corona-Schutzverordnung generell untersagt.

Maskentragepflicht

Die Maskentragepflicht auf den bekannten Straßen und Orten in den Innenstädten von Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld sowie im Centro gilt auch weiterhin. Auch im privaten Auto gilt für alle Mitfahrenden, die nicht aus dem selben Haushalt wie der Fahrer kommen, eine Maskentragepflicht.

Spielplätze

Die Spielplätze bleiben in der Zeit von 19 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag geschlossen.

Sport von Kindern

Der Sport von Kindern bis zu einem Alter von 14 Jahren ist mit tagesaktuell bestätigten negativen Schnelltests in einer Gruppe von bis zu 20 Kindern zulässig. Zusätzlich können (ebenfalls mit einem negativen Testergebnis) bis zu zwei Aufsichts- oder Ausbildungspersonen anwesend sein.

Geldbußen

Wer einen gefälschten oder fremden Schnelltest nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße in Höhe von 1000 Euro geahndet wird.

Teststellen in der Übersicht

Die Teststellen in Oberhausen sind unter www.oberhausen.de/testen aufgeführt.