Oberhausen. Oberhausens Krisenstab hat entschieden: Öffnungen werden nicht rückgängig gemacht – dank der 50 Teststellen im Stadtgebiet.

Auch Oberhausen nutzt die Möglichkeiten der neuen Coronaschutzverordnung des Landes, die am Montag, 29. März, in Kraft tritt: Sie sieht für Städte mit einer Inzidenz über 100 die Möglichkeit vor, Coronaschnelltests einzusetzen. Dies bedeutet, dass jene Öffnungen, die seit dem 8. März möglich sind, nicht wieder rückgängig gemacht werden müssen.

Da Schnelltests mittlerweile an fast 50 dezentralen Standorten im gesamten Stadtgebiet angeboten werden, hat der städtische Krisenstab in einer Sondersitzung beschlossen, diese Option zu nutzen. Das Gesundheitsministerium hat bereits zugestimmt.

Die Pflicht zum Maskentragen gilt weiter

Das bedeutet: Dank der in Oberhausen vorhandenen Schnelltest-Infrastruktur (oberhausen.de/testen) mit rund 50 Teststellen können die Bürger mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest alle Angebote weiter nutzen, die sonst durch die Corona-Notbremse betroffen wären. Die Verpflichtung zum Tragen der Maske in den fußläufigen Bereichen der Innenstädte von Alt-Oberhausen und Sterkrade sowie am Centro bleibt bestehen.

Die erst am Freitag in Kraft getretene Allgemeinverfügung wurde aufgehoben, allerdings bleibt es bei der Maskenpflicht für Mitfahrer in privaten Pkw, wenn sie nicht zum Haushalt des Fahrers gehören. Zudem dürfen auch Spielplätze weiter genutzt werden, werden aber von 19 Uhr bis 8 Uhr gesperrt. Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 18. April.