Oberhausen/Düsseldorf. Mit unsäglichen rassistischen Beleidigungen hat ein Mitarbeiter in Oberhausen seine Kollegen drangsaliert. Sein Arbeitgeber zog Konsequenzen.
Weil er Kollegen mit rassistischen und menschenverachtenden Äußerungen zutiefst beleidigt hat, ist ein heute 55-Jähriger seinen Job los. Zwei Mal hat der Mann vor einem Arbeitsgericht gegen seine Kündigung geklagt – zwei Mal haben die Richter seine Beschwerde abgewiesen. Die Kündigung seines Arbeitgebers ist rechtens.
Über einen längeren Zeitraum soll der Mitarbeiter eines namentlich nicht genannten Unternehmens aus der Chemie-Branche Kollegen beleidigt haben – mit rassistischen Bezeichnungen, die an dieser Stelle nicht wiederholt werden sollen. Die Beleidigungen richteten sich laut Landesarbeitsgericht gegen Menschen mit türkischen Wurzeln.
Bezug zu den Gräueltaten der Nationalsozialisten
Trauriger Höhepunkt waren Aussagen im Januar 2019, in denen er direkten Bezug auf die Gräueltaten der Nationalsozialisten nahm. Er machte keinen Hehl daraus, andere Menschen als „lebensunwerte Wesen“ zu betrachten. So umschreibt das Düsseldorfer Gericht, das die Kündigung nun in zweiter Instanz bestätigt hat, die Beschimpfungen des Mannes.
Schon das Arbeitsgericht in Oberhausen hatte im Februar 2020 dem Arbeitgeber des Mannes Recht gegeben. Das Unternehmen hatte dem 55-Jährigen im Oktober 2019 – nach der internen Aufarbeitung der Vorfälle – die Kündigung zum 31. Mai 2020 ausgesprochen.
Vor dem Oberhausener Arbeitsgericht führte der Mann unter anderem auch soziale Aspekte an: Er ist schwerbehindert und dürfte es sehr schwer haben, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Der 55-Jährige ist verheiratet und hat drei Kinder.
Behindertenausweis sollte ihn vor Kündigung bewahren
Seine rassistischen Äußerungen hatte der Mann zudem bestritten. Doch wie auch das Oberhausener Arbeitsgericht sind auch die Düsseldorfer Richter in der Beweisaufnahme zu dem Schluss gekommen, dass sich der nun ehemalige Mitarbeiter im Januar 2019 auf unsägliche Weise geäußert hat. Unter anderem soll er auf die Frage, was er zu Weihnachten geschenkt bekommen hat, geantwortet haben: „Ich habe mir eine Gaskammer gewünscht, aber leider nicht erhalten.“
Und auch die Beschwerden anderer Kollegen über Beleidigungen und rassistische Äußerungen nahmen die Richter am Düsseldorfer Arbeitsgericht ernst. Der beschuldigte Ex-Mitarbeiter habe sich mehrfach als unantastbar geriert – als jemand, dem man „nichts könne“, weil er einen Behindertenausweis habe und unkündbar sei.
Die Kündigung des Mitarbeiters ist aus Sicht der Richter aber sehr wohl gerechtfertigt. Die rassistischen Beleidigungen seien nicht hinnehmbar. Und dem Arbeitgeber sei es nicht zuzumuten, den 55-Jährigen weiter zu beschäftigen.