Oberhausen. Auf der Helmholzstraße in Oberhausen sollen Autofahrer vom Gas. So will es die Politik. Dabei könnte der Beschluss rechtlich beanstandet werden.

Fahren die Autos in der Innenstadt zu schnell? Kann man etwas dagegen unternehmen? Mit der Verkehrssituation an der Helmholtzstraße in der Oberhausener City haben sich jüngst die Lokalpolitiker der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen befasst. Gegen Bedenken von Rechtsdezernent Frank Motschull haben sie ihn damit beauftragt, zwischen Havenstein- und Goebenstraße Tempo 30 auszuschildern.

Bislang gilt auf der Helmholtzstraße nur wochentags und bis 19 Uhr auf 200 Metern Länge in Höhe der Kindertagesstätte an der Düppelstraße Tempo 30, ansonsten Tempo 50. Vor allem nachts, wenn die Fußgängerampel in Höhe Elsässer Straße abgeschaltet sei, würde auf der Einbahnstraße zu schnell gefahren, hatten Anwohner den Antragstellern, CDU und FDP, berichtet. Querende Fußgänger, aber auch Radfahrer, die dort entgegen der Einbahnstraße unterwegs sein dürfen, würden so unnötig gefährdet, hieß es.

Rechtsdezernent Motschull: Auch Autofahrer haben Rechte

Den Grünen und Linken ging der Antrag noch nicht weit genug. Die Grünen rieten dazu, im gesamten Viertel, also auch auf der Friedrich-Karl-Straße und der Hermann-Albertz-Straße, Tempo 30 auszuweisen. Aus Sicht der Linken dürfte in Höhe Elsässer Straße gar nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Entsprechende Anträge wurden aber nicht gestellt.

Rechtsdezernent Frank Motschull hielt dem entgegen, auch Autofahrer hätten Rechte. Innerorts sei Tempo 50 die gesetzlich zulässige Geschwindigkeit. Tempo 30 dürfe nur an Unfallschwerpunkten oder vor besonders schützenswerten Einrichtungen wie der Kita angeordnet werden. Beides sei hier nicht erkennbar. Das müsse notfalls aber vor Gericht belegt werden. René Bargatzky (FDP), der den Antrag ausgearbeitet hatte, wies die Bedenken zurück.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Oberbürgermeister ist allerdings verpflichtet, rechtlich unzulässige Beschlüsse zu beanstanden.