Oberhausen. Zwei Männer geraten in Oberhausen nachts verbal in einen Streit, dann zückt einer der beiden ein Messer und verletzt sein Gegenüber schwer.

Das Schöffengericht am Amtsgericht Oberhausen hat am Donnerstag einen Mann (40) aus Xanten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der 40-Jährige hatte am 9. August 2019 auf einem Brachgelände in Nähe der Bebelstraße in Oberhausen einen damals 39-jährigen Mann mit einem Messer schwer verletzt.

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Gegen 22.55 Uhr kam es auf einem mit Bäumen und Büschen bewachsenen Areal zu der Tat. Dort hielt sich zu jenem Zeitpunkt eine Gruppe von Männern ohne festen Wohnsitz auf, zu der auch der Angeklagte damals gehörte. Zwischen dem Angeklagten und dem Opfer kam es zu einem verbalen Streit, der schließlich in den Angriff mit einem Messer mündete, wobei der 39-Jährige eine 15 Zentimeter lange Schnittwunde am Hals erlitt, die im Krankenhaus genäht werden musste und eine entsprechend lange Narbe hinterlassen hat. Aber auch der Angeklagte selbst kam damals ins Krankenhaus, weil er kurz darauf auf der Bebelstraße mit einem Auto zusammenprallte und schwer verletzt wurde.

Zeugen polizeilich vorgeführt

Es handelte sich nun bereits um den zweiten Verhandlungstag in diesem Fall, denn am ersten Prozesstag Ende Januar waren geladene Zeugen nicht erschienen. Diese wurden nun polizeilich vorgeführt.

Plädoyers und ein letztes Wort

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten für den Angeklagten.

Die Verteidigung plädierte für eine möglichst „milde Strafe“.

Der Angeklagte bedauerte in seinem letzten Wort vor dem Urteil nochmals seine Tat und sagte: „Ich habe seitdem keinen Tropfen Alkohol mehr angerührt.“

Viele Details des nächtlichen verbalen Streits, der auf beiden Seiten unter erheblicher Alkoholeinwirkung stattfand, blieben vor Gericht unklar. Sowohl der Angeklagte als auch das Tatopfer gaben an, sich nicht erinnern zu können, worum genau es bei der verbalen Auseinandersetzung zwischen ihnen gegangen sei. Das Tatopfer aus Bocholt sagte vor Gericht: „Ich habe mich dann weggedreht, als ich mich wieder umgedreht habe, hatte ich auch schon ein Messer am Hals.“

Weitere Zeugen aus der Männergruppe sagten vor Gericht aus, konnten aber auch nicht viel mehr Klarheit ins Geschehen bringen. Offenbar herrschte schon längere Zeit eine gewisse Antipathie zwischen dem Angeklagten und seinem späteren Opfer; der erhebliche Alkohol- und teils auch Drogenkonsum jenes Abends führte dann offenbar mit zu dieser Eskalation.

Blutprobe nach der Tat

Auch ein Sachverständiger legte vor Gericht seine Einschätzung des Falles dar. Um 1.35 Uhr, also zwei Stunden und 40 Minuten nach der Attacke, wurden bei dem Angeklagten 1,73 Promille festgestellt, dazu Cannabiskonsum. Das Tatopfer war ebenfalls stark alkoholisiert. Von einem kompletten Verlust der Steuerungsfähigkeit könne bei dem Angeklagten aber wohl nicht ausgegangen werden, so der Sachverständige.

Ein 23-jähriger Student zählte ebenfalls zu den Zeugen. Er begegnete mit seinen Freunden an jenem Abend zufällig dem durch die Messerattacke verletzten Mann und kurz darauf auch dem Angeklagten im Bereich der Bebelstraße. „Ich habe jemandem mit dem Messer den Hals aufgeschlitzt“, habe der Angeklagte ihm und seinen Freunden an diesem Abend zugerufen. Die Polizei wurde alarmiert. Als sie bei dem Verletzten vor Ort war, versuchte dann der Angeklagte offenbar die Bebelstraße zu überqueren, um mit den Beamten zu reden. Dabei wurde er von einem Pkw erfasst und schwer verletzt.

Nach akribischer Beweisaufnahme, nach den Plädoyers und etwa 20-minütiger Beratung fällte das Schöffengericht sein Urteil: zwei Jahre und drei Monate Haft. Der Vorsitzende Richter Marc Voosen unterstrich „die erhebliche Gefährlichkeit des Tuns“ und wies auch darauf hin, dass der vor allem wegen Diebstahls mehrfach vorbestrafte Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter zweifacher laufender Bewährung stand.