Oberhausen. Auf rasante Weise startete ein junger Motorradfahrer an einer Oberhausener Kreuzung – kurze Zeit später wartete dann zuhause die Polizei auf ihn.
Einen akrobatisch anmutenden Ampelstart hat ein Motorradfahrer an einer Kreuzung in Oberhausen präsentiert – allerdings vor den Augen der Polizei und mit erheblichen Folgen.
Die Polizisten trauten am Freitagnachmittag, 19. Februar, kaum ihren Augen, als nur wenige Meter vor ihnen ein Motorradfahrer mit einem „Wheelie“, also mit hochgezogenem Vorderrad, an einer Ampel auf der Osterfelder Straße startete. Das Interesse der Streifenwagenbesatzung hatte der junge Mann so geweckt, nur anhalten lassen wollte sich der Motorrad-Poser offensichtlich nicht.
Immer wieder schaute er sich nach den mit Blaulicht und Martinshorn folgenden Polizisten um und raste dabei mehrfach mit hoher Geschwindigkeit auch über Gehwege und über rote Ampeln. Um mögliche Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer und den mit halsbrecherischen Manövern flüchtenden Raser zu vermeiden, ließen die Polizisten ihn ziehen.
Wohnanschrift schnell ermittelt
Der vermeintliche Fluchterfolg des Rasers war aber nur von sehr kurzer Dauer. Die Polizisten hatten zwischenzeitlich seine Wohnanschrift in Essen ermittelt und statteten ihm dort postwendend einen Besuch ab. Der 21-jährige Essener hatte gerade das Fluchtmotorrad in eine Garage gestellt und seine Motorradkleidung abgelegt, als die Polizisten ihn auch schon im Garten ansprachen. Von der Einsicht gezeichnet, sich jetzt seiner Verantwortung stellen zu müssen, gab er die Taten zu und begründete sie mit der Panik davor, von den Polizisten ohne gültigen Führerschein auf dem Motorrad seines Vater erwischt zu werden.
Motorrad sichergestellt
Ob der ebenfalls zugegebene Drogenkonsum möglicherweise auch eine Rolle für das verantwortungslose Verhalten gespielt haben könne, werde das Ergebnis einer Blutprobe zeigen, berichtet die Polizei weiter. Das Motorrad seines Vaters stellten die Polizisten zunächst einmal sicher und ließen es abschleppen. Der Vater wird nun auch die Frage beantworten müssen, warum sein Sohn das Motorrad im öffentlichen Verkehrsraum überhaupt benutzen konnte.