Oberhausen. Hämatome und ein Armbruch: Ein Oberhausener soll seinen kleinen Sohn misshandelt haben. Vor Gericht erhielt der Vater nun eine Bewährungsstrafe.
Ein Vater (34) aus Oberhausen ist jetzt vom Schöffengericht wegen Körperverletzung zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Opfer: sein damals fünf Monate alter Sohn, der am 28. Oktober 2019 einen Armbruch erlitt.
Angeklagt war der 34-Jährige wegen des Vorwurfs, seinen Schutzbefohlenen misshandelt zu haben. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Marc Voosen nahm sich am Donnerstag viel Zeit. Über rund drei Stunden erstreckte sich die akribische Beweisaufnahme mit mehreren Aussagen von Zeuginnen, eines Kripobeamten und eines Sachverständigen.
Im Blickpunkt: Jener 28. Oktober 2019, als sich der Angeklagte abends mit seiner Ehefrau, den beiden Kindern und mit seiner Schwester in der Oberhausener Wohnung der Familie aufhielt. Der damals fünf Monate alte Sohn schlief im Schlafzimmer der Eheleute, als er plötzlich zu schreien anfing. Die Wohnung erstreckt sich über zwei Ebenen; der Ehemann eilte allein in die untere Ebene, wo sich das Schlafzimmer befand, um das Kind zu beruhigen: „Er fing an zu schreien und ich wollte ihn langsam hochnehmen aus dem Bett, damit er nicht wach wird und in diese Schreiphase kommt“, sagte der Angeklagte vor dem Schöffengericht. Dabei sei der Arm des Kindes – von ihm nicht beabsichtigt - in eine „komische Position“ geraten und in diesem Augenblick habe er bereits ein „Knackgeräusch“ vernommen - das Kind erlitt einen Armbruch.
Noch ein älterer Bruch vorhanden
Die Plädoyers
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, zur Bewährung ausgesetzt, für den nicht vorbestraften Angeklagten wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Die Verteidigung des Oberhausener plädierte auf Einstellung des Verfahrens bzw. Freispruch.
Der Mann rief seine Frau herbei. Das Kind wurde von beiden gemeinsam ins EKO gebracht, wo die Ärzte anhand einer Röntgenaufnahme die Oberarmfraktur diagnostizierten. Zudem stellten die Mediziner fest, dass noch ein älterer Bruch, ebenfalls am Oberarm des Säuglings, vorhanden war. Eine Verletzung, die bereits weitgehend verheilt war. Das EKO alarmierte die Polizei, die einen Tag später ihre Ermittlungen aufnahm. Die Ehefrau zog nach diesen Ereignissen mit ihren beiden Kindern in eine Mutter-Kind-Einrichtung, in der sie bis heute lebt.
Wie konnte es zu dem Knochenbruch am linken Arm kommen? Der Sachverständige erläuterte, dass für so eine Verletzung eine erhebliche Krafteinwirkung nötig sei. Nur eine massive Hebelwirkung könne so etwas verursachen. Auch die Ehefrau sagte vor Gericht aus und schilderte, dass ihr Ehemann ihr gegenüber angegeben habe, zu dem Armbruch sei es - unbeabsichtigt - beim Umlagern des Kindes von einem Arm auf den anderen gekommen. Der Angeklagte beteuerte im Prozessverlauf unterdessen mehrfach: „Es tut mir unendlich leid, was da geschehen ist.“
Puppe kommt zum Einsatz
Mit Hilfe einer Puppe in Babygröße wurde der mögliche Bewegungsablauf beim Hochnehmen oder Umlagern des Kindes von einem Arm in den anderen mehrfach exakt durchgespielt. Auch der Angeklagte demonstrierte, wie er an jenem Abend seinen Sohn aus dem Bett hochgehoben hatte. Die Ehefrau (27) sagte teils unter Tränen aus; und sie attestierte ihrem Ehemann, er sei eigentlich „ein liebevoller Papa, der alles für die beiden getan hat“. Unklar blieb gleichzeitig, wie es zu diversen Hämatomen bzw. Blutergüssen am Körper des Säuglings gekommen war, die damals ebenfalls diagnostiziert worden waren.
Das Schöffengericht zog sich nach der Beweisaufnahme zu einer längeren Beratung zurück. Das Ergebnis: Der Angeklagte erhielt wegen Körperverletzung eine einjährige Haftstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit. Er muss zudem 3000 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund Oberhausen zahlen. Der Vorsatz des Quälens bzw. der rohen Misshandlung sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen, erläuterte Richter Voosen. Insofern könne in diesem Fall § 225 des Strafgesetzbuches („Misshandlung von Schutzbefohlenen“) keine Anwendung finden, sehr wohl aber der Tatbestand der Körperverletzung.
Verletzungen verheilt
Der 34-Jährige hat unterdessen weiterhin regelmäßigen Kontakt zu seinen Kindern. Nach Angaben der Mutter freuen sich der Junge und seine ältere Schwester, wenn sie ihren Vater sehen können. Die Verletzungen des Jungen seien folgenfrei verheilt, hieß es vor Gericht. Im letzten Wort des Angeklagten kurz vor dem Urteil beteuerte der Oberhausener nochmals, wie sehr ihm das Geschehene leid tue.