Oberhausen. Die Verbraucherzentrale Oberhausen klärt auf über den aktuellen “Click & Collect“-Trend. Wie steht es etwa um das Widerrufsrecht?
Ein Buch im Internet bestellen und in Oberhausen bei der Buchhandlung abholen, oder einen Akkuschrauber im Baumarkt reservieren und beim Abholen bezahlen: Vor allem durch die Corona-Pandemie ist der sogenannte „Click & Collect“-Kauf beliebt geworden. Die Verbraucherzentrale Oberhausen hat den aktuellen Trend zum Anlass genommen, um über Widerrufs- und Rückgaberecht aufzuklären.
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Wird das Produkt auf einer entsprechenden Internetseite (zum Beispiel auf einem Online-Shop oder einer Auktionsplattform) erworben, gilt nach Information von Verbraucherberaterin Sandra Chung das für Onlinekäufe übliche 14-tägige Widerrufsrecht. Die weiteren Umstände des Vertragsschlusses, wie beispielsweise die Abholung im Laden oder auch die Bezahlart, spielen laut Chung keine Rolle.
Die Ware einfach nicht abzuholen, gilt nicht als Widerruf
Fällt die endgültige Kaufentscheidung allerdings erst bei der Abholung, bestehe kein Widerrufsrecht. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn die Ware über die Internetseite nur reserviert wird und die endgültige Kaufentscheidung vor Ort getroffen wird. Der Widerruf muss gegenüber dem Vertragspartner am besten per E-Mail, Fax oder Brief erklärt werden. „Die bestellte Ware einfach nicht abzuholen oder zurückzusenden, gilt nicht als Widerruf“, betont Chung.
„Sollte der Kunde nach einem 'Click & Collect'-Kauf von seinem Widerrufsrecht rechtmäßig Gebrauch machen, braucht er die Ware nicht zurückzusenden, sondern kann sie nach unserer Ansicht am ‚Collect‘-Ort, also im Laden auch wieder abgeben“, erläutert die Beraterin. Alternativ sei es aber auch möglich, das Produkt per Paketdienst wieder zurückzusenden.
Verbraucherberatung derzeit nur telefonisch oder per Mail
Die Kosten der Rücksendung trage dann aber grundsätzlich der Kunde – es sei denn, der Händler bietet an, die Rücksendekosten zu übernehmen. Dieser bleibt auch dann auf den Kosten sitzen, wenn er vor Vertragsschluss nicht darüber informiert hat, dass Kunden die Kosten einer Rücksendung selbst zahlen müssen.
Informationen und rechtliche Hilfestellungen zu akuten Verbraucherfragen gibt auch die örtliche Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW – zur Zeit ausschließlich telefonisch (0208/911086-30/-01) oder per E-Mail (oberhausen@verbraucherzentrale.nrw).