Oberhausen. Die Städte weisen in diesen Tagen alle Bürger daraufhin: Ab sofort müssen sie deutlich mehr Geld für amtliche Ausweise verlangen.

Seit Beginn des neuen Jahres werden die Bürgerservicestellen, also die Einwohnermeldeämter der Städte, Kinderreisepässe nur noch für zwölf Monate ausstellen. Auf diese Änderung durch Bundesgesetz weist die Stadt Oberhausen in einer Pressemitteilung hin. Zudem müssen die Stadtbediensteten durch die Entscheidungen in Berlin mehr Geld von den Bürgern für Personalausweise kassieren.

13 Euro Gebühr für einen Kinderreisepass

Bisher galten Kinderreisepässe für insgesamt sechs Jahre - die Gebühr dafür betrug 13 Euro. Jetzt werden neu beantragte Kinderreisepässe für die gleiche Gebühr nur für ein Jahr herausgegeben. Kinderreisepässe können grundsätzlich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig. Ein Kinderreisepass wird ebenso nur noch maximal für zwölf Monate verlängert.

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Die Gebühr für einen neuen Personalausweis hat der Staat um über 28 Prozent erhöht - er kostet nun 37 Euro statt 28,80 Euro. In der Regel müssen Menschen ab 24 Jahren alle zehn Jahre einen neuen Personalausweis beantragen. Die drastische Gebührenerhöhung wird von der Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates mit den gestiegenen Personal- und Sachkosten in den kommunalen Behörden begründet. Immerhin fällt die bisherige Gebühr von sechs Euro für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion und das(Neu)setzen der PIN auf einem Personalausweis weg.

Zwei Fingerabdrücke im Personalausweis gespeichert

Ab dem 2. August 2021 wird die Speicherung von zwei Fingerabdrücken in dem Chip eines neu beantragten Personalausweises Pflicht. Bisher ausgestellte Personalausweise ohne Fingerabdrücke sind aber weiterhin gültig.

Eine Neuerung gibt es für alle EU-Bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes ab 16 Jahre, die nun sicherer Käufe und Verträge per Internet abschließen können: Sie können freiwillig eine sogenannte eID-Karte zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion wie beim Personalausweis beantragen. Somit kann künftig auch dieser Personenkreis die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die zehn Jahre gültige eID-Karte ist allerdings kein Ausweisersatz und wird ohne Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift ausgegeben. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt wie beim Personalausweis 37 Euro.