Oberhausen. In der Silvesternacht gelten strikte Corona-Regeln. Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) sind für ihre Überwachung zuständig.

In der Silvesternacht erhöht die Polizei Oberhausen "der Lage angepasst" die Zahl ihrer Einsatzkräfte. Vor dem Hintergrund des Böller- und Feuerwerksverbots an vier zentralen Plätzen im Stadtgebiet von Oberhausen und den strikten Regeln der Corona-Schutzverordnung gewinnt die Präsenz von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst (KOD) besondere Bedeutung.

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Partys und vergleichbare Feiern im öffentlichen Raum sind durch die aktuelle Corona-Schutzverordnung verboten, unterstreicht die Polizeipressestelle auf Anfrage unserer Redaktion. "Wenn sie im öffentlichen Raum stattfinden, werden die Ordnungsbehörden und die Polizei einschreiten und sie unterbinden."

Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung privat zu einer kleinen Silvester-Party treffen. Das heißt: Besteht ein Haushalt zum Beispiel aus zwei Personen, kann er maximal mit drei weiteren Leuten eine kleine Silvester-Party feiern - sofern diese ebenfalls aus nur einem Hausstand kommen.

Vorgehen je nach konkreter Lage

Vor diesem Hintergrund erklärt die Polizei Oberhausen, dass es gegebenenfalls auch erforderlich werden könne, Partys im privaten Raum aufzulösen, insbesondere wenn die Polizei von Bürgerinnen und Bürgern auf Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung hingewiesen werde oder im Falle von Ruhestörungen. Man werde allerdings stets "mit dem erforderlichen Augenmaß" einschreiten. Bei allen Einsätzen sei stets die Einschätzung der konkreten Situation vor Ort durch die dort präsenten Polizistinnen und Polizisten entscheidend.

Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind in der Silvesternacht untersagt, es gibt aber kein generelles Verbot von privatem Feuerwerk. Allerdings hat die Stadt per Allgemeinverfügung und in Absprache mit der Polizei auf folgenden Plätzen das Zünden von Pyrotechnik in der Silvesternacht generell verboten: Altmarkt (Stadtbezirk Alt-Oberhausen), Willy-Brandt-Platz vor dem Hauptbahnhof (Stadtbezirk Alt-Oberhausen), Arnold-Rademacher-Platz vor dem Sterkrader Bahnhof (Stadtbezirk Sterkrade) sowie auf dem Marktplatz Osterfeld (Stadtbezirk Osterfeld). Das Feuerwerksverbot betrifft nicht nur den Platz alleine, sondern auch die ihn umgebenden Straßen.