Oberhausen. Die AfD-Ratsfraktion Oberhausen hat bei der Wahl der Bezirksbürgermeister ein gegensätzliches Vorgehen zweier Bezirksvertretungen festgestellt.

Der Oberhausener AfD-Ratsfraktion ist ein Fehler bei der Wahl der Bezirksbürgermeister in den beiden Bezirksvertretungen Osterfeld und Sterkrade aufgefallen.

>>>Sie wollen keine Nachrichten aus Oberhausen verpassen? Dann können Sie hier unseren abendlichen Newsletter abonnieren: So abonnieren Sie den kostenlosen Oberhausen-Newsletter. <<<

In Osterfeld hatten die Mitglieder der Bezirksvertretung die Kandidatur der AfD-Bezirkspolitikerin Jutta Both angenommen und zugelassen. Die 55-Jährige hatte sich selbst vorgeschlagen – und wurde in der geheimen Wahl nur mit einer Stimme unterstützt. Gewählt wurde dagegen der Sozialdemokrat Thomas Krey – mit acht von 14 Stimmen.

Beschwerte sich beim Oberbürgermeister: AfD-Ratsfraktionschef Wolfgang Kempkes.
Beschwerte sich beim Oberbürgermeister: AfD-Ratsfraktionschef Wolfgang Kempkes. © FUNKE FotoServices | Kerstin Bögeholz

Dagegen hatte die Bezirksvertretung Sterkrade die Kandidatur von AfD-Pressesprecher, Bezirksvertreter und Ratsherr Jörg Lange zum Bezirksbürgermeister verweigert. Daraus folgerte die AfD: „Entweder wurde hier eine geltende Rechtsgrundlage unterschiedlich interpretiert und umgesetzt oder eine der Bezirksvertretungen handelte in der Wahldurchführung außerhalb rechtlicher Normen. Beide denkbaren Varianten sind für die AfD unakzeptabel und werden auf das Schärfste kritisiert.“ Die AfD beschwerte sich schriftlich bei Oberbürgermeister Daniel Schranz (CDU).

Bezirksvertretung Osterfeld macht Fehler

Tatsächlich geben die Rechtsexperten der Stadt Oberhausen nach Prüfung zu, dass ein Fehler gemacht worden ist. „In der konstituierenden Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld ist versäumt worden, den Vorschlag des Mitgliedes Frau Both, sich als Bezirksbürgermeisterin wählen zu lassen, zurückzuweisen.“

Auch interessant

Denn aus der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt ergebe sich, dass nur Fraktionen oder Gruppen einen Vorschlag unterbreiten können, keine Einzelmitglieder. Die Wahl muss allerdings nicht wiederholt werden. Denn: „Die Nichtzurückweisung führt nicht zur Unrechtmäßigkeit der stattgefundenen Wahl, da diese entsprechend den Vorgaben des Paragrafen 67 Gemeindeordnung NRW durchgeführt wurde.“