Oberhausen. Das Rathaus an der Schwartzstraße und Amtsräume an der Danziger Straße wurden Ende 2019 zum Einbruchsziel. Nun gibt es ein erstes Urteil dazu.
Nächtliche Einbrüche in das Oberhausener Rathaus an der Schwartzstraße und in das städtische Verwaltungsgebäude an der Danziger Straße 11-13 sorgten im November 2019 für viel Aufsehen. Jetzt stand ein erster Tatbeteiligter vor dem Schöffengericht. Schon jetzt ist absehbar, dass es in diesem Tatkomplex zu weiteren Prozessterminen gegen weitere Angeklagte kommen wird.
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Es geht um bandenmäßig organisierten Einbruchdiebstahl – am Dienstag hatte sich ein 40-jähriger Angeklagter vor dem Schöffengericht zu verantworten. Er ist geständig und stand in der Tatnacht am Rathaus und an der Danziger Straße Schmiere. Er sei von einem der mutmaßlichen Haupttäter, deren Fälle von der Justiz gesondert verfolgt werden, gefragt worden, ob er das machen wolle, berichtete der Angeklagte vor dem Schöffengericht. Er habe telefonisch Bescheid sagen sollen, falls jemand während der Tat auf die nächtlichen Einbrüche aufmerksam würde. Falls Geld als Beute dabei herausspringe, sollte er finanziell beteiligt werden. Das sei aber nicht der Fall gewesen, er habe kein Geld bekommen.
Alarm ausgelöst
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Allerdings blieben die Haupttäter in jenem November 2019 nicht ohne Beute: An der Danziger Straße entwendeten sie aus den Amtsräumen Beamer, Laptops und Tablets, wohl mit dem Ziel, sie gewerbsmäßig zu Geld zu machen; im Rathaus an der Schwartzstraße wurde Alarm ausgelöst, so dass die Einbrecher ohne eine größere Beute, allerdings mit drei Original-Schlüsseln flohen.
Weiterhin war der arbeitslose 40-Jährige, der derzeit keine feste Wohnung hat, am Dienstag auch wegen eines Einbruchs in eine Physiotherapiepraxis an der Gewerkschaftsstraße angeklagt. Den Schlüssel zu diesen Praxisräumen hatte der gebürtige Hamburger offenbar gefunden. Aus der Praxis entwendete er 25 Euro Bargeld und zwei Girokonten-Geldkarten, mit denen er dann eine erhebliche Summe Geld in vierstelliger Gesamthöhe abhob, um es – ohne Erfolg – in Glücksspiel zu investieren.
Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Der besonders schwere Fall des Diebstahls ist in § 243 des Strafgesetzbuches geregelt, der Bandendiebstahl in § 244.
Hier ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich.
Auch die Beihilfe dazu wird entsprechend geahndet, wie jetzt im Fall des 40-jährigen Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung für den nicht vorbestraften 40-Jährigen; die Verteidigung plädierte für eine „angemessene Freiheitsstrafe“, die zur Bewährung auszusetzen sei. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Marc Voosen entschied auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung, wobei Richter Voosen deutlich machte, wie schwerwiegend gerade auch die Beihilfe zum Einbruch in die Amtsräume wiege. In den Amts-Computern seien wichtige Daten gespeichert; die Tat sei geeignet gewesen, die Arbeit der betroffenen Ämter nachhaltig lahmzulegen und zu schädigen.
Verfahren abgetrennt
Um all das wird es wohl auch nochmals in weiteren Verfahren gegen Haupttatverdächtige gehen. Eines dieser Verfahren wurde nun vom Prozess gegen den 40-Jährigen abgetrennt und wird neu terminiert. Es werden im Zuge dieser juristischen Aufarbeitung noch weitere Fälle aus dem Jahr 2019 zur Sprache kommen: Ein Einbruch in Räume der Ruhrwerkstatt etwa, wobei Laptops entwendet wurden und ein Sachschaden von über 20.000 Euro entstand. Auch um einen Diebstahl an der Helmholtzstraße wird es dann gehen, wo eine Baustellentür aufgebrochen bzw. entfernt wurde und hochwertige Baumaschinen gestohlen wurden, unter anderem eine Bodenschleifmaschine. Die Schadenssumme hier: rund 24.000 Euro. Das Rathaus und die Amtsstuben an der Danziger Straße standen also offenbar nicht allein auf der Liste dieser Einbrecherbande.