Oberhausen. Weil er mit größeren Mengen Marihuana gehandelt hat, ist ein 38-jähriger Oberhausener vom Landgericht Duisburg verurteilt worden.
Wegen Drogenhandels muss ein 38-jähriger Oberhausener vier Jahre in Haft. Einen großen Teil der Strafe wird er allerdings in einer Entziehungsanstalt verbringen dürfen. Das Landgericht Duisburg wies ihn in eine entsprechende Einrichtung ein. In mindestens drei Fällen hatte der 38-Jährige laut Urteil zwischen Sommer 2019 und Februar 2020 mit größeren Mengen Marihuana gehandelt.
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Die Anklage hatte ursprünglich insgesamt 17 Fälle des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgelistet. Danach hatte der Angeklagte in mehreren Fällen den Verkauf größerer Mengen Rauschgift zwischen zwei seiner Bekannten vermittelt. Außerdem soll er bis zu zwei Kilo Marihuana nach Düsseldorf und Duisburg geliefert haben. Zuletzt hatte er bei mehreren Gelegenheiten doppelt so große Mengen aus Wuppertal geholt und an einen Schwarzafrikaner geliefert. Bei der letzten Fahrt hatte die Polizei zugeschlagen. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung stießen die Beamten auch noch auf die persönlichen Rauschgiftvorräte des Mannes.
Lebensgefährtin hat als Fahrerin fungiert
Weil er keine Fahrerlaubnis mehr besaß, hatte seine acht Jahre jüngere Lebensgefährtin bei zwei der Fahrten als Fahrerin fungiert. Sie gab zu, dass sie eine Ahnung davon hatte, um was es bei den Touren gegangen sei. Angesichts der Gesamtumstände kam die Frau mit einer 16-monatigen Bewährungsstrafe davon.
Auch ihr Lebensgefährte hatte in dem vergleichsweise kurzen Strafprozess mehrere Taten rückhaltlos eingeräumt. Mit den Drogengeschäften habe er seinen eigenen Konsum finanzieren wollen, so der vorbestrafte 38-Jährige. Die restlichen Anklagevorwürfe wurden eingestellt. An der Höhe der Strafe hätten sie ohnedies kaum noch etwas geändert. Läuft alles gut, so kann der Oberhausener zeitnah seinen Platz in einer Gefängniszelle gegen ein Bett in einer geschlossenen Therapieeinrichtung tauschen. Ist die Behandlung erfolgreich, so könnte er bereits zwei Jahre später unter den üblichen Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt werden.