Oberhausen. Im Dezember 2019 brannte es im Europahaus in der Oberhausener Innenstadt. Nun sind die vier jugendlichen Täter zu Haftstrafen verurteilt worden.

In der Nacht zum 6. Dezember 2019 brannte das Europahaus an der Langemarkstraße. Ein 36-jähriger Bewohner wurde lebensgefährlich schwer verletzt. Drei weitere Personen erlitten Rauchgasvergiftungen, zwei von ihnen mussten über eine Drehleiter gerettet werden. Verursacht worden war das Feuer durch eine Brandlegung in einer Wohnung im 5. Stock. Wegen besonders schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Landgericht Duisburg nach zehntägiger Verhandlung vier junge Oberhausener zu Jugendstrafen.

Ein 16-Jähriger muss für drei Jahre ins Jugendgefängnis. Seine beiden Brüder (20 und 21 Jahre alt) wurden wegen Beihilfe zu jeweils zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die zweijährige Strafe gegen einen 18-Jährigen wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Denkzettel verpassen

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Die drei Brüder hatten sich an dem Wohnungsinhaber dafür rächen wollen, dass er tags zuvor die Mutter und die Tante des Trios bedroht und beleidigt hatte. Eigentlich hatten die Angeklagten dem Mann einen „Denkzettel“ in Form von Schlägen verpassen wollen und sich dafür die Unterstützung weiterer Begleiter geholt. Doch für den Fall, dass der syrische Flüchtling, den die Familie zuvor unterstützt hatte, nicht Zuhause war, wollte ihm der Haupttäter wenigstens die geschenkten Möbel anzünden. Ein Plan, der bei den Mittätern auf Zustimmung stieß.

Gekränkte Familienehre

„Wir haben hier etwas von gekränkter Familienehre gehört“, so die Vorsitzende in der Urteilsbegründung. „Offenbar haben das aber nur die Angeklagten so gesehen.“ Denn der Vater der drei Brüder hatte sie ausdrücklich davor gewarnt, etwas gegen den psychisch kranken Flüchtling zu unternehmen. „Er tat das einzig Richtige und verständigte die Polizei.“ Unmittelbar danach war der junge Mann in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung gelandet. Kein Wunder also, dass ihn die Angeklagten nicht Zuhause angetroffen hatten.

Ursprüngliche Anklage: Versuchter Mord

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Ursprünglich hatte die Anklage auf versuchten Mord gelautet. Doch einen Tötungsvorsatz sah das Gericht als nicht bewiesen an. „Wir glauben den Angeklagten, dass sie niemanden ums Leben bringen wollten“, so die Vorsitzende. Dass die Angeklagten aber beteuerten, nur eine Sachbeschädigung im Kopf gehabt zu haben, nahm das Gericht ihnen nicht ab. „Sie wussten, dass ihr Handeln extrem gefährlich war.“ Und der Verlauf des Feuers, bei dem Menschen aus dem über dem Brandherd gelegenen Stockwerk nicht mehr flüchten konnte, habe das bewiesen. Das Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte, einen 22-jährigen Düsseldorfer und einen 19-jährigen Oberhausener, war bereits zuvor eingestellt worden. Sie hatten während der Brandstiftung lediglich vor der Wohnungstüre gestanden.