Oberhausen. Wer mehr als 50 Gäste zu einer privaten Party einlädt und außerhalb der eigenen vier Wände feiert, muss das der Stadt Oberhausen melden.
Für private Feiern und Feste, an denen außerhalb von Wohnungen planmäßig mehr als 50 Personen teilnehmen, besteht ab sofort eine Anzeigepflicht gegenüber dem Ordnungsamt der Stadt Oberhausen. Darauf weist das Rathaus in einer Mitteilung an die Redaktion hin. „Die Anzeige der Veranstaltung hat spätestens drei Werktage vor der Durchführung schriftlich zu erfolgen“, heißt es in dem Schreiben.
Die Anzeige muss die folgenden Angaben enthalten: verantwortliche Person (Name, Anschrift, Telefonnummer), Anlass der Veranstaltung, Veranstaltungsort, Veranstaltungsdatum und –zeitraum. Das entsprechende Formular dazu ist online unter www.oberhausen.de abrufbar („Anmeldung von privaten Feiern und Veranstaltungen“). Außerdem müssen bei der Party Teilnehmerlisten geführt werden. Verstöße gegen diese Vorgaben werden mit Bußgeldern geahndet. Feste mit weniger als 50 Teilnehmern und Feste im privaten Wohnraum müssen allerdings nicht angemeldet werden.
Trauerfeiern müssen nicht angemeldet werden
Für Beerdigungen beziehungsweise Trauerfeiern, an denen mehr als 50 Personen teilnehmen, gelten diese Regelungen nicht, diese müssen nicht bei der Stadt gemeldet werden.
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Eine Lockerung bei den Corona-Regeln gibt es dagegen bei der Maskenpflicht auf Wochenmärkten: Während bisher auf Märkten eine generelle Maskenpflicht bestand, gelte diese ab sofort lediglich noch an den Marktständen.
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