Mit einem verwickelten Fall, bei dem ein Oberhausener Opfer eines Raubes geworden sein soll, befasst sich das Gericht. Ein Affe kommt auch vor.

Es gibt Gerichtsfälle, die sind so skurril, dass man sie auch beim besten Willen nicht erfinden könnte. Das lässt sich wohl auch von dem Prozess sagen, in dem sich ein 45-jähriger Mann aus der Ukraine nun wegen schweren Raubes verantworten muss. Darin geht es um einen Streit zwischen Arbeitgeber und illegal Beschäftigten, Schwarzarbeit und mögliche andere Straftaten, um die ukrainische Polizei und nicht zuletzt um einen Affen.

Am 13. Juni 2017 soll der Angeklagte seinen damaligen Arbeitgeber in dessen Wohnung in Oberhausen-Alstaden besucht haben. Überraschend für den Geschädigten soll er ihn gepackt, an Händen und Füßen gefesselt und zu einem Paket verschnürt haben. Dann soll der 45-Jährige dem Mann 1150 Euro aus der Tasche gezogen und weiteres Geld beziehungsweise den Schlüssel zum Tresor gefordert haben. Das soll er mit einem Messer unterstrichen haben.

Die Sache mit dem Affen

Während des mehrstündigen Geschehens soll der Angeklagte mehrfach telefoniert und dabei gesagt haben: „Was soll ich denn jetzt machen? Der sagt nix.“ Und er soll seinem Opfer verkündet haben, dass er in Wahrheit von der ukrainischen Polizei sei und die Sache mit dem Affen nicht in Ordnung gewesen sei. Gemeint war wohl jenes exotische Tier, das der Geschädigte tatsächlich in seiner Wohnung hielt.

„Mein Mandant bestreitet die Vorwürfe voll umfassend.“ So erfrischend kurz die Eröffnungserklärung des Verteidigers war, so verworren und langatmig fiel die Version seines Mandanten aus. Der berichtete, er habe seit 2015 immer mal wieder eine Zeit lang für den Geschädigten gearbeitet. Erst hinterher will er erfahren haben, dass das alles illegal gewesen sei. An sich aber habe er ein gutes Verhältnis zu seinem Chef gehabt. Hätte der doch bloß nicht immer wieder versucht, ihn für heiklere Straftaten anzuwerben. „Er wollte, dass ich für ihn stehle.“ Unter anderem wohl in einem Zoo. Einen Teil seines Vermögens habe der Hauptbelastungszeuge nämlich durch den illegalen Handel mit Tieren verdient.

Passende Spuren hinterlassen

Mehrfach habe man deshalb Streit gehabt, auch am Tattag, als der Angeklagte angeblich nur seinen Restlohn haben wollte, um danach in seine Heimat zu fahren. „Unvorsichtigerweise habe ich ihm gesagt, dass ich ihn am Tag zuvor angezeigt hatte.“ Da habe der Zeuge dafür gesorgt, dass er in dessen Haus einige passende Spuren hinterlasse und dann seinerseits die Polizei gerufen.

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Auch prozessual war der Start des Verfahrens bemerkenswert. Weil ein Dolmetscher aufgrund von Verlegungen der Verfahren in andere Säle den Überblick verlor, landete er versehentlich bei der falschen Kammer, die aber auch gerade einen Russisch-Übersetzer benötigte. Bis ein weiterer Dolmetscher das Gericht erreichte, vergingen zwei Stunden. Das Verfahren soll nach bisheriger Planung am 12. Oktober abgeschlossen werden.