Oberhausen/Duisburg. Eigentlich hat das Land NRW verordnet, sofort und ohne Mahnung 150 Euro Bußgeld gegen Maskensünder zu verhängen. Die Stoag hält sich zurück.
Während Nahverkehrsunternehmen in anderen Städten des Ruhrgebiets die Maskenpflicht gegen die Ausbreitung von Corona in Bussen und Bahnen nicht nur intensiv kontrollieren, sondern auch hohe Bußgelder von 150 Euro je Maskenmuffel durch Ordnungsamt oder Polizei verhängen lassen, fährt die Oberhausener Stoag eine Strategie der Gelassenheit.
Bisher haben die Stoag-Kontrolleure in den Bussen zwar Fahrgäste ermahnt, ihre Maske ordentlich aufzusetzen – doch nach Auskunft der Stadt kein einziges Bußgeld verhängen lassen. „Wir wollen ja erreichen, dass die Menschen in unseren Bussen und auf den Bahnsteigen die Masken tragen. Und nicht möglichst viele Bußgelder kassieren“, meint Stoag-Geschäftsführer Werner Overkamp. „Deshalb ermahnen wir unsere Kunden – und geben ihnen als Service auch noch eine Maske, wenn sie keine dabeihaben.“
Dabei gilt seit 12. August 2020 die Verschärfung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW: Ohne besondere Aufforderung sollen Verstöße gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sofort mit 150 Euro geahndet werden.
Bisher kein einziges Bußgeld für Maskensünder verhängt
Oberhausen verhält sich also ganz schön großzügig – erst recht im Vergleich zu Duisburg: Weil Ticketkontrolleure alleine zwar auf die Maskenpflicht hinweisen, aber keine Strafen verhängen können, zieht die Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) täglich mit Ordnungsamtskräften durch die Fahrzeuge. Durchaus mit Erfolg: Allein in der vierten September-Woche erwischten diese Teams nach Kontrollen bei über 10.400 Fahrgästen exakt 94 Maskensünder – und kassierten je 150 Euro. In der zweiten September-Woche nahm Duisburg bereits in 132 Fällen jeweils 150 Euro ein. Zur Kasse gebeten werden selbst diejenigen Fahrgäste, die den Mund-Nasenschutz nicht korrekt angelegt haben, also die Nase unbedeckt ließen.
Hohe Kosten für Kontrolleure
Die Verkehrsunternehmen kontrollieren auch unabhängig von den Ordnungsbehörden die Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Die Stadt Duisburg hat dafür der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) bereits vor Monaten mehrere hunderttausend Euro gegeben, damit sie mit deutlich mehr Personal Verstöße ahnden kann.
Ein Bußgeld können diese Ticketprüfer im Gegensatz zu den Ordnungsbehörden zwar nicht aussprechen, dafür aber Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Bedeckungen aus Bus, Bahn oder von Haltestellen verweisen.
Düsseldorf hat von Mitte August bis Anfang September bereits über 190 Verstöße registriert – und schreibt ebenfalls Bußgeld-Bescheide von je 150 Euro. „Grundsätzlich wird keine Schonfrist mehr eingeräumt“, sagt Stadtsprecher Volker Paulat. Selbst Fahrgästen ohne Maske an oberirdischen Haltestellen droht das hohe Bußgeld.
Bei der Stadt Mülheim wird die Maskenpflicht nach Angaben ihres Sprechers Volker Wiebels je nach personeller Kapazität regelmäßig kontrolliert. In den ersten drei Wochen nach Einführung des landesweiten Bußgelds seien 35 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen geschrieben worden.
Das Essener Ordnungsamt hat bei Schwerpunktkontrollen in ersten vier Wochen über 400 Verstöße registriert. Jeder, der ohne oder mit falsch angelegter Mund-Nasen-Bedeckung erwischt wird, erhält ein Bußgeld von 150 Euro.
Stoag-Chef: Bußgeld ist doch nur das allerletzte Mittel
Der oberste Beauftragte des Oberhausener Nahverkehrs, Werner Overkamp, hält solch ein drastisches Vorgehen in seiner Stadt nicht für erforderlich. Ein Bußgeld sei doch die allerletzte Möglichkeit, Bürger zur Vernunft zu bringen. „99 Prozent der Menschen in unseren Bahnen und Bussen verhalten sich doch solidarisch und ordnungsgemäß: Sie tragen Masken“, meint der Stoag-Chef. „Nur wenn einer sich absolut hartnäckig einem Masken-Nasen-Schutz verweigert, dann holen wir die Polizei – und dann kriegt der auch sein Bußgeldbescheid von 150 Euro.“