Oberhausen. Eigentlich ist es selbstverständlich, dass Autos nicht auf Fahrradwegen oder Fahrradstreifen abgestellt werden dürfen – aber nicht für jeden.

Letzte Warnung an alle Autofahrer durch die Stadt Oberhausen: Wer künftig die neue Parkregelung an der Falkensteinstraße in Alt-Oberhausen ignoriert und auf dem Fahrradweg parkt, der muss ein Bußgeld bezahlen.

Bisher hält sich das Ordnungsamt der Stadt noch mit Knöllchen für Falschparker zurück, weil die Parkmöglichkeiten auf der Falkensteinstraße erst kürzlich geändert worden sind: Die Autofahrer sollen nicht mehr wie gewohnt auf der Straße parken, sondern auf dem alten Fahrradweg, der auf dem Bürgersteig in Richtung Mülheimer Straße mit rötlichen Steinen markiert ist. Doch obwohl dies schon vor Ort entsprechend ausgeschildert ist, parken Autofahrer ihre Wagen recht dreist auf dem neu auf der Straße markieren Fahrradweg.

In Rekordzeit hatten Bauarbeiter Ende Juli/Anfang August einen großen Teil der Falkensteinstraße zwischen der Mellinghofer Straße und der Mülheimer Straße mit einem neuen Flüsterasphalt versehen. Dabei erhielt die Straße zwischen der Liebknechtstraße und der Knappenstraße auf der nördlichen Seite einen Schutzstreifen für Radfahrer.

So sieht der Bußgeldkatalog aus: Bis zu 35 Euro Strafe

Für Autofahrer bedeutet dies: Das Parken am Fahrbahnrand ist in dem angegebenen Bereich auf der nördlichen Seite nicht mehr zulässig, sondern nur noch auf dem Bürgersteig. Wer dies nicht beachtet, dem drohen folgende Strafen: 20 Euro ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer (länger als drei Stunden: 30 Euro) sowie 30 Euro mit Behinderung (länger als drei Stunden: 35 Euro).