Oberhausen. Ein Rentner aus Oberhausen wehrt sich gegen eine Stromrechnung von weit mehr als 45.000 Euro – und erhält prompt noch eine Mahnung obendrauf.

Beim Blick auf die monatliche Stromrechnung staunte Eike Stender nicht schlecht: rund 45.400 Euro sollte der 82-jährige Oberhausener an die Energieversorgung (EVO) zahlen – als Abschlag. Das muss ein Missverständnis sein, dachte er sich, informierte nach eigenen Angaben den Kundenservice und wies die Sparkasse an, den per Lastschriftverfahren abgebuchten Betrag zurückzuüberweisen. „Kann ja mal passieren“, sagt er. Doch damit endet die Geschichte nicht.

Denn zwei oder drei Wochen später kam wieder Post von der EVO. Dieses Mal steckte eine Mahnung im Briefumschlag. Er solle doch bitte die rund 45.400 Euro bezahlen. Plus die vom Geldinstitut berechneten Kosten von sechs Euro für die Zurücküberweisung. Ein Ärgernis für Eike Stender und seine Frau.

EVO: Fehler durch Mehrwertsteuersenkung

„Ich habe mehrfach im Kundencenter angerufen, doch so recht konnte man mir nicht helfen“, erzählt der 82-Jährige. „Man wollte meinen Fall weiterleiten, aber es hat niemand zurückgerufen.“ Daraufhin wandte er sich an unsere Redaktion.

Eine Sprecherin der EVO räumt das Missverständnis auf Nachfrage ein. Durch die Senkung der Mehrwertsteuer habe das System offenbar einen falschen Satz berechnet, glaubt die Sprecherin. Nun sei die Sache aber vom Tisch, der Kunde müsse weder die 45.400 Euro noch den Zuschlag von sechs Euro bezahlen.