Oberhausen. Was tun, wenn sich vor dem Kinderzimmerfenster ein Wespennest gebildet hat? Ruhe bewahren, sagen Experten und warnen vor unseriösen Anbietern.
Sommerzeit ist Insektenzeit. Kuchen und Eis locken Wespen an, seit Wochen ist auch der Eichenprozessionsspinner aktiv. Doch das warme und trockene Wetter lockt nicht nur viele Insekten, auch Betrüger und Abzocker kommen aus der Deckung, warnt die Oberhausener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Die Experten warnen vor unseriösen Anbietern, die die Not der Betroffenen ausnutzen und schnelle Hilfe versprechen, etwa wenn sich vor dem Kinderzimmerfenster ein Wespennest gebildet hat.
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Die Verbraucherschützer stellen zunächst klar: „Ohne triftigen Grund dürfen Wespen nicht gefangen, gestört, umgesiedelt oder getötet werden, so sieht es das Bundesnaturschutzgesetz vor.“ Hornissen sind nach der Bundesartenschutzverordnung sogar noch stärker geschützt.
Wespennest entfernt: bis zu 50.000 Euro Geldbuße
Nur wenn ein „vernünftiger“ Grund vorliegt, dürfen Nester entfernt werden. So zum Beispiel, wenn im Haus kleine Kinder wohnen oder Allergiker, bei denen ein Wespenstich tödlich enden kann. Allein ein Fachmann darf entscheiden, ob ein Nest beseitigt werden darf. Wer die Behausungen eigenmächtig entfernt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Imker, zugelassene Schädlingsbekämpfungsunternehmen, Kammerjäger sowie einige Umweltschutzorganisationen sind die richtigen Ansprechpartner.
Auch im Notfall sollen Betroffene Ruhe bewahren und nicht hektisch die erstbeste 0800-Telefonnummer wählen, die sie im Internet oder im Branchenbuch finden. Besser: Auf der Homepage des Anbieters im Impressum nach dessen tatsächlichem Standort suchen. Mit dem Notdienst einen Festpreis zu vereinbaren, schützt vor Überraschungen bei der Rechnung.
Rechnungen nicht an der Tür begleichen
Rechnungen für Notdienste sollten die Kunden niemals sofort an der Haustür zahlen. Erscheint die Rechnung zu hoch, sollte zunächst allenfalls eine Anzahlung geleistet und die Rechnung, etwa durch die Verbraucherzentrale, geprüft werden. Denn ist der Betrag erst einmal bezahlt, könne bei Unregelmäßigkeiten meist nur schwer Geld zurückgefordert werden.
Ist kein besonderer Aufwand erforderlich, sind aus Sicht der Verbraucherschützer Preise zwischen 80 und 150 Euro – einschließlich Anfahrt – üblich, um Wespennester zu entfernen oder umzusetzen. Die Kosten hängen jeweils von Größe und Erreichbarkeit ab. Muss zum Beispiel eine Hebebühne bestellt werden, um etwa an ein Nest unter der Dachgaube zu gelangen, sind höhere Kosten zu veranschlagen.