Oberhausen. Oberhausener steht in Duisburg vor Gericht. Der Berufungsprozess brachte zunächst keine Klarheit ins skurrile Geschehen um einen Fensterdiebstahl
Warum ein 35-jähriger Oberhausener am 19. Dezember 2018 ein Fenster stahl, konnte ein Berufungsprozess einstweilen nicht klären.
Der schwer kranke Angeklagte liegt nicht zum ersten Mal in einer Klinik. Fest steht nur, dass der bereits mehrfach vorbestrafte Mann für die Tat vom Amtsgericht Oberhausen zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war und dagegen Rechtsmittel einlegte. Ebenso wie sein mutmaßlicher Mittäter, ein 25-jähriger Duisburger, der allerdings mit drei Monaten auf Bewährung davon kam. Und noch immer steif und fest behauptet, er habe das Fenster doch nur im Auftrag eines Bekannten abgeholt. „Der ist Taubenzüchter, genau wie ich.“
Warum das Duo dazu in der Dämmerung zur Abholrampe eines Fachgeschäftes für Türen und Fenster in Oberhausen stiefelte und sich – als vermeintlich gerade niemand hinsah – ein Fenster schnappte und davon trug, bleibt vorerst ein Geheimnis. Viel Spaß hätten die beiden Männer, wären sie nicht erwischt worden, an dem Fenster wohl in keinem Fall gehabt: Es war defekt und stand auf der Rampe, weil es an den Hersteller zurück geschickt werden sollte.
Verteidiger wenig amüsiert
Der Verteidiger des Oberhauseners zeigte sich trotz dieser eher skurrilen Tatumstände wenig amüsiert. „Ich habe so etwas nicht für möglich gehalten“, beschwerte sich der Jurist, um dessen Beiordnung es einige Verwirrung gab und dem erst vor wenigen Tagen Akteneinsicht gewährt worden war. Sein Vorgänger habe allerdings eine deutlich schlechtere Ausgangsposition gehabt, so der Anwalt „Offenbar bemerkte das Amtsgericht erst am Tag der Verhandlung, dass es sich um einen Fall notwendiger Verteidigung handelte.“
Der buchstäblich in letzter Minute bestellte Pflichtverteidiger habe ohne jede Aktenkenntnis agiert. „Das erklärt vermutlich auch, wieso wichtige Punkte im Urteil nicht berücksichtigt wurden“, wetterte der Verteidiger des Oberhauseners. „Mein Mandant war erst kurz zuvor nach einer Hirnoperation aus dem Krankenhaus entlassen worden, er trug bei der Tat noch einen Zugang und eine Pumpe, mit der ihm schwere Medikamente verabreicht wurden.“
Alles weitere wird ein neuer Verhandlungstermin klären.