Oberhausen. Justizbetrieb in Zeiten der Corona-Krise: Mit den Listen können im Bedarfsfall Kontaktpersonen nachvollzogen werden.
Beim Amtsgericht Oberhausen ist seit Montag, 4. Mai, der Präsenz- und Sitzungsbetrieb unter Beachtung der Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts wieder angelaufen. Das berichtet die Sprecherin des Amtsgerichts, Richterin Christine Wecker, in einer aktuellen Mitteilung.
Um die Gesundheit der Justizangehörigen und derjenigen, die das Amtsgericht Oberhausen aufsuchen müssen, zu schützen, gelten bis auf weiteres folgende Einschränkungen und Änderungen:
– Weiterhin sind Eingaben und Anträge möglichst schriftlich einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese in der Regel nicht rechtskonform per E-Mail eingereicht werden können.
– Persönliche Vorsprachen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.
– Die Öffnungszeiten des Amtsgerichts Oberhausen sind zur Entzerrung von Verhandlungen ausgeweitet worden (Mo-Fr 8 – 16.30 Uhr). Die allgemeinen Sprechzeiten der Abteilungen sind weiterhin Mo-Fr. von 9-12 Uhr und Do. von 14-15 Uhr.
Mund-Nasen-Schutz dringend empfohlen
– Der Zugang zu den Gerichtsgebäuden ist Personen untersagt, die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder innerhalb der letzten 14 Tage persönlichen Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten.
– Alle Besucher sind aufgefordert, für das im Bedarfsfall erforderliche Nachvollziehen von Kontaktpersonen ihren Namen, Anschrift und Besuchstag anzugeben. Diese Daten werden nicht elektronisch erfasst und nach einer 14-tägigen Aufbewahrungszeit vernichtet.
– Innerhalb des Gerichtsgebäudes wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dringend empfohlen. Für Beteiligte von Gerichtsverfahren gelten während der Verhandlungen die Anordnungen der Vorsitzenden.
– Verhandlungen sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Zur Wahrung der Hygieneabstände können jedoch nur deutlich reduzierte Zuschauerplätze angeboten werden.