Oberhausen. Wegen Beihilfe zum Betrug in zwei Fällen verurteilte das Landgericht Duisburg einen 31-jährigen Oberhausener zu 15 Monaten mit Bewährung.
Wegen einer finanziellen Notlage hatte sich der Angeklagte auf den Betrug eingelassen: 2018 hatte der 31-jährige Oberhausener bei zwei Geldinstituten in Oberhausen Konten eröffnet, die von einer Betrügerbande benutzt wurden, um ergaunertes Geld auf die Seite zu schaffen.
Die Hintermänner des Schwindels saßen in Nigeria. Sie manipulierten auf digitalem Weg Rechnungen von Firmen und leiteten Gelder auf Konten um, die von Helfershelfern eingerichtet und schnell wieder leer geräumt wurden. So entstand ein sechsstelliger Schaden. Der Haupttäter war bereits vor geraumer Zeit vom Duisburger Landgericht zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Zwei Helfer kamen mit Bewährungschancen davon.
Für 1500 Euro für Betrüger gearbeitet
Der Angeklagte, der zu diesem Zeitpunkt nicht in Untersuchungshaft saß, war zu dem Verfahren damals nicht erschienen. Seine Verhandlung wurde daher abgetrennt und nun verhandelt, nachdem man den Mann 2019 inhaftiert hatte. Er gestand, es sei ihm zur Tatzeit nicht gut gegangen. Daher habe er sich bei einem Treffen mit Mittelsmännern in einer Gaststätte in der Oberhausener Innenstadt darauf eingelassen, für einen Lohn von 1500 Euro für die Betrüger tätig zu werden.
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Angesichts des Geständnisses dauerte es nur 70 Minuten bis zum Urteil. Für den Angeklagten wirkte sich das ebenso günstig aus wie der Umstand, dass er bereits im Ermittlungsverfahren nicht nur seinen eigenen Tatbeitrag offenbart hatte. Das Gesetz nennt so etwas Aufklärungshilfe. Milde stimmte die Richter auch, dass der Angeklagte aus finanzieller Not gehandelt habe und dass die Taten inzwischen schon mehr als zwei Jahre zurück lagen.