Oberhausen. Die Bußgelder der Straßenverkehrsordnung sind vom Bund deutlich erhöht worden. Sie gelten ohne irgendeine Übergangsfrist bereits ab Dienstag.

Wer ab Dienstag, 28. April 2020, auf Geh- und Radwegen sowie in zweiter Reihe verbotswidrig parkt, muss deutlich mehr Bußgeld bezahlen als bisher. Die Novelle der bundesweit geltenden Straßenverkehrsordnung erhöht die bisherige Strafe von 20 Euro auf bis zu 100 Euro.

„Parken auf Gehwegen wird jetzt richtig teuer“, warnt die Stadt Oberhausen alle Autofahrer in einer aktuellen Pressemitteilung. Darüber hinaus werden nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums auch die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz von 35 auf 55 Euro angehoben. Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird statt bis zu 15 Euro mit einer Sanktion bis zu 25 Euro geahndet. Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge kostet statt wie bisher bis zu 25 Euro nun bis zu 100 Euro Geldbuße.

Eintrag eines Punktes in Flensburg bei schweren Parkverstößen

Bei schwereren Verstößen ist nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen – wenn beispielsweise durch das verbotswidrige Parken andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, eine Beschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.

Aber auch andere Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden härter bestraft. So müssen Raser außerhalb geschlossener Ortschaften bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 Stundenkilometern bereits mit einem Fahrverbot rechnen, innerhalb geschlossener Ortschaften reichen bereits Überschreitungen von mehr als 21 Stundenkilometer für ein Fahrverbot. „In verkehrsberuhigten Bereichen ist nur Schrittgeschwindigkeit von sechs Stundenkilometern zulässig; die kritische Überschreitungsgrenze für ein Fahrverbot ist da schnell erreicht“, meint die Oberhausener Stadtverwaltung.

Durch die neue Straßenverkehrsordnung kann auch Auto-Posing von den Städten stärker bestraft werden: Wer unnötig herumlärmt, andere mit seinen Abgasen belästigt und unnütz hin- und herfährt, kann nun mit Bußgeldern von bis zu 100 Euro rechnen statt wie bisher von nur 20 Euro.

Auch wird das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Außerdem kann für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister verhängt werden.

Weitere Detail-Informationen sind beim Bundes-Verkehrsministerium unter www.bmvi.de abrufbar.