Oberhausen. Das Tragen eines Mundschutzes ist ab 27. April in NRW Pflicht – und damit auch in Oberhausen. Die Regelung gilt für Geschäfte und Einrichtungen.
Das Tragen einer Maske wird ab Montag, 27. April, auch in Oberhausen in vielen Bereichen zur Pflicht. Der Krisenstab der Stadt weist darauf hin, dass diese Bedeckung zum Beispiel aber auch durch eine Alltagsmaske, einen Schal oder ein Tuch erfolgen kann.
Ohne Maske sollte ab sofort niemand mehr ein Geschäft betreten. Das gilt für alle Lebensmittelläden sowie Getränkemärkte, aber auch für Apotheken, Arztpraxen, Sanitätshäuser und Drogerien, Tankstellen, Banken sowie Poststellen, Reinigungen und Waschsalons, Kioske und Zeitungsverkaufsstellen, Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Bau- und Gartenbaumärkte einschließlich vergleichbarer Fachmärkte wie etwa Blumenläden und Möbelhäuser.
Kinder bis sechs Jahren sind ausgenommen
Die Maskenpflicht gilt ebenfalls für Wochenmärkte, bei der Abholung von Speisen und Getränken sowie auf sämtlichen Flächen von Einkaufszentren. Auch Busse, Straßenbahnen und Züge sollten nicht mehr ohne Mundschutz betreten werden. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Beschäftigte in Geschäften und Praxen können statt durch das Tragen einer Bedeckung auch durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Abtrennung durch Glas oder Plexiglas) ihrer Verpflichtung zum Infektionsschutz nachkommen.
Aber auch überall dort, wo die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern darüber hinaus nicht möglich ist, wird das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung durch das Land empfohlen.