Oberhausen. Ausnahmen von der 14-tägigen Quarantäne gelten nur für bestimmte Berufe und für „Personen mit einem triftigen Reisegrund“.

Reiserückkehrer, die sich mehr als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich direkt in die eigene Wohnung oder eine andere Unterkunft zu begeben und diese 14 Tage nicht zu verlassen. Zudem müssen sie sich unverzüglich beim Gesundheitsamt melden.

Dies kann über das Online-Formular https://bit.ly/onlineformular-reiserueckkehrer oder über die Corona-Hotline 0208 - 825 7777 erfolgen. Darauf macht Gesundheitsdezernentin Sabine Lauxen aufmerksam: „Ich möchte alle Betroffenen dringend auffordern, sich an die Quarantäne zu halten! Sie haben aber die Möglichkeit, den Zeitraum zu reduzieren, wenn Sie sich testen lassen, der Test negativ ausfällt und Sie bei Bekanntgabe des Testergebnisses keine Symptome aufweisen. Dann kann das Gesundheitsamt die Quarantäne verkürzen.“

Bescheinigung des Arbeitgebers für Grenzpendler

Ausgenommen von der Einreisenden-Quarantäne sind: Grenzpendler – also Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage, bedingt durch ihren Beruf oder ihre Ausbildung, ein- und ausreisen; Personen, die im grenzüberschreitenden Personen-, Waren- und Gütertransport tätig sind; Personen, deren Tätigkeit notwendig ist zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens und der Aufgaben des Staates; Personen, die einen triftigen Reisegrund haben: Gemeint sind damit vor allem soziale Gründe wie ein geteiltes Sorgerecht, dringende medizinische Behandlungen, Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen, Beerdigungen und Hochzeiten.

Weitere Ausnahmen und Befreiungen können im Einzelfall zugelassen werden. Diese für bestimmte Berufsgruppen geltenden Ausnahmen zur häuslichen Quarantäne sind durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen.

Weitere Informationen zur Corona-Krise bietet die Stadt Oberhausen online auf oberhausen.de/corona.