Oberhausen. Krankenkassen bieten ab sofort ein vereinfachtes Verfahren an, damit auch Oberhausener für ihre Medikamente nicht mehr in die Praxen müssen.

Oberhausener Kassenpatienten, die ab April ein neues Rezept für dringend benötigte Medikamente oder eine Überweisung zu einem Facharzt benötigen, erhalten die erforderlichen Bescheinigungen bis zum 30. Juni auch ohne Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte.

Durch diese Maßnahme will der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen während der Kontaktsperre gewährleisten, dass Patienten nicht persönlich in die Praxis kommen müssen. Das vereinfachte Verfahren im Detail: Ist aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin nur ein telefonischer Kontakt oder eine Behandlung per Videosprechstunde möglich, dürfen Arztpraxen ihren Patienten Rezepte, Verordnungen und Überweisungen per Post zusenden.

Die Versichertendaten können Praxen aus der Patientenkartei übernehmen. Patienten erhalten so auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei leichten Erkrankungen, Folgeverordnungen für Arzneimittel, Krankenbeförderung, häusliche Krankenpflege oder Heilmittel sowie Überweisungen zu anderen Ärzten.

Seh- und Hörhilfen können aber nur nach ärztlicher Kontrolle verschrieben werden

Auch Hilfsmittel können ohne das direkte Vorlegen der Versichertenkarte verordnet werden. Ausgenommen sind jedoch Seh- und Hörhilfen. Denn bei diesen Hilfsmitteln müssen Seh- und Hörvermögen vorher von einem Arzt kontrolliert werden. Ist die Praxis eines behandelnden Arztes geschlossen oder suchen gesetzlich Krankenversicherte generell einen neuen Arzt, können Patienten ebenfalls behandelt werden, ohne mit ihrer Gesundheitskarte die Sprechstunde aufsuchen zu müssen.

Für eine Behandlung, Verordnung oder die Ausstellung eines Rezepts reicht es aus, wenn der neuen Praxis am Telefon die persönlichen Versichertendaten (Name, Wohnort, Geburtsdatum, Krankenkasse und Art der Versicherung) mitgeteilt werden. Patienten können die Daten ihrer Versichertenkarte auch elektronisch übermitteln.

Weitere Informationen zu akuten Verbraucherthemen bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW – nur telefonisch oder per E-Mail. Antworten auf Corona-Fragen zur Bewältigung des Verbraucheralltags gibt’s ebenfalls telefonisch unter 0211 33995845 – und zwar montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr und online unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona. Kontakt zur Verbraucher-Beratungsstelle Oberhausen: Tel. 0208 911086-01 und per Mail unter oberhausen@verbraucherzentrale.nrw