Oberhausen. Wer wegen der Coronakrise Miete und Heizung nicht mehr bezahlen kann, erhält einfacher das Arbeitslosengeld II. Erspartes wird nicht angerechnet.

Oberhausener Bürger, die wegen der Coronakrise in finanzielle Not geraten, Lebensunterhalt und Miete möglicherweise nicht mehr zahlen können, erhalten ab sofort einfacher Unterstützung vom Jobcenter. Beantragt ein Bürger Arbeitslosengeld II, so wird sein Erspartes in den ersten sechs Monaten nicht berücksichtigt - sofern es sich nicht um ein erhebliches Vermögen handelt. Bei der Bewährung von Arbeitslosengeld II erleichtert der Bund also die Zugangsvoraussetzung. Darüber informiert das Jobcenter Oberhausen.

Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben grundsätzlich alle Erwerbsfähigen, deren Einkünfte nicht (mehr) ausreichen, um die Ausgaben für sich und seine Familien zu decken. Auch Selbstständige, Freiberufler und Beschäftigte. Während das Ersparte nicht angetastet wird, würden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten sechs Monaten in tatsächlicher Höhe anerkannt, heißt es in der Erklärung des Jobcenters.

Was müssen Betroffene tun? Zunächst sollten sie den Kontakt zum Oberhausener Jobcenter suchen, unter der Servicenummer 0208-62134567. Dort erfahren sie, welche konkreten Formulare und Bescheinigungen im
Individualfall einzureichen sind. Auch wenn es aufgrund des hohen Telefonaufkommens zu Wartezeiten kommen kann, "sichert diese Erstinformation eine zügige Antragsbearbeitung und Bewilligung im Nachgang", verspricht das Jobcenter.