Oberhausen. NRW verhängt ein Kontaktverbot. Oberhausen schickt seine Mitarbeiter zu Kontrollen raus. Größeren Gruppen drohen Strafen von mindestens 200 Euro.
Die Stadt schaut genau hin: Denn auch in Oberhausen steigt die Zahl der Coronavirus-Fälle weiter an. Am 23. März 2020, 11.30 Uhr, gab es 37 bestätigte Verdachtsfälle. Um die Erkrankung einzudämmen, hat die NRW-Landesregierung ab Montag, 23. März, alle Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) in Oberhausen führt bereits Kontrollen durch und verhängt bei allen Uneinsichtigen Bußgelder von mindestens 200 Euro. Bei der Polizei Oberhausen stand das Telefon bereits am Sonntagabend nicht mehr still, selbst die Notruf-Nummer wurde von Anrufern blockiert.
„Die Leute waren verunsichert, ob sie jetzt mit ihrer Familie noch auf die Straße dürfen oder ob sie überhaupt noch zur Arbeit fahren können“, sagt Polizeisprecher Maik Podlech. Podlech weist noch einmal ausdrücklich auf das Bürgertelefon der Stadt hin: 0208 825-7777. Er appelliert: „Liebe Leute, die Notrufnummer der Polizei ist für solche Anfragen nicht gedacht, sondern sollte für echte Notfälle frei gehalten werden.“
Ausnahmen gelten für alle, die zusammen wohnen
Darum geht es bei dem neuen Kontaktverbot: Treffen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen sind ab sofort bis zum 19. April 2020 untersagt. Ausgenommen sind natürlich Familien. Das bedeutet, dass Verwandte in gerader Linie, Ehepartner und Lebenspartner, aber auch alle eh zusammenwohnenden Menschen auch jetzt noch gemeinsam draußen unterwegs sein dürfen. Allerdings weist NRW-Ministerpräsident Armin Laschet ausdrücklich darauf hin: „Je kleiner diese Gruppen sind, desto besser.“
Ausnahmeregelungen gelten außerdem für die Begleitung minderjähriger und hilfsbedürftiger Menschen sowie „zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen“, wie es in einer Pressemitteilung der Landesregierung heißt. Und auch dies gilt: Busse und Bahnen können für diese Zwecke nach wie vor genutzt werden.
Berufsfeuerwehr informiert über die Warn-App NINA
„Durch diese neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus haben wir nun eine einheitliche Regelung an der Hand, die wir ab sofort konsequent umsetzen“, betont der Oberhausener Ordnungsdezernent und Krisenstabsleiter Michael Jehn. Der Kommunale Ordnungsdienst Oberhausen hatte bereits am vergangenen Wochenende verstärkte Kontrollen durchgeführt. Denn auch vor Ort war es zu einer sogenannten Corona-Party gekommen, die von der Stadt aber rasch wieder beendet worden war.
Richtig ruhig war es dagegen am 21. und 22. März geblieben. „Ich möchte mich bei allen Oberhausenerinnen und Oberhausenern bedanken, dass sich am Wochenende die überwiegend große Mehrheit an die Regeln gehalten hat,“ so Jehn weiter.
Medizinische Fachkräfte bitte melden
Insgesamt 363 Menschen befinden sich in Oberhausen am 23. März 2020 in häuslicher Quarantäne. 133 Oberhausener konnten aber inzwischen auch schon wieder aus der Quarantäne entlassen werden.
Auf den Aufruf der Stadt „Medizinisches Personal gesucht“ haben sich nach Angaben der Pressestelle bereits erste Interessenten gemeldet. Für weitere Interessierte gibt es das Formular http://bit.ly/formular-medizinisches-personal auf der städtischen Homepage.
Eine Hilfe zum Ausfüllen des Formulars steht unter der Hotline 0208 825-3666 zur Verfügung. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr und Samstag bis Sonntag von 12 bis 16 Uhr erreichbar. Die eingehenden Meldungen werden den örtlichen Krankenhäusern zur Verfügung gestellt.
Die KOD-Mitarbeiter hatten lediglich ein paar Platzverweise auf den Bolzplätzen aussprechen müssen. „Ein paar Jugendliche hatten sich dort getroffen, um das schöne Wetter zu nutzen“, sagt Stadtsprecher Uwe Spee. Die jungen Leute seien noch einmal auf die besonderen Gefahren durch die rasche Ausbreitung des Coronavirus hingewiesen worden. „Und wir denken, sie wissen jetzt, dass sie nur diesmal mit einem blauen Auge davon gekommen sind“, führt Spee aus. Denn ab sofort sei für jeden Verstoß gegen das Kontaktverbot ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro pro Person fällig. Je nach Schweregrad können die Verstöße als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verfolgt werden.
Die Berufsfeuerwehr hat eine allgemeine Information über die aktuellen Regelungen vorbereitet und diese bereits über die Warn-App NINA eingestellt, um so möglichst viele Oberhausener zu erreichen. Gleichzeitig sind diese Informationen auch auf der städtischen Homepage unter www.oberhausen.de/corona zu finden.
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