Oberhausen. Einen Rückfall in die Drogenkriminalität hat ein 46-jähriger Oberhausener erlitten, um sein Sexualleben mit seiner jüngeren Ehefrau aufzubessern.

Fast 20 Jahre lang lebte ein Oberhausener drogenfrei, wurde erfolgreich mit Ersatzmitteln therapiert. Dann erlitt er einen Rückfall. Weil er mit Kokain das Sexualleben mit seiner deutlich jüngeren neuen Ehefrau noch etwas mehr aufmöbeln wollte. Wegen Drogenhandels und Drogenschmuggels verurteilte das Landgericht Duisburg den 46-Jährigen nun zu viereinhalb Jahren Haft.

Urteil nach fünfstündiger Verhandlung

Das Urteil in dem zunächst auf zwei Tage angesetzten Verfahren fiel nach einer gerade einmal fünfstündigen Verhandlung. Das wurde durch das umfassende Geständnis des Angeklagten möglich. Der berichtete, mit 18 Jahren erstmals an Drogen geraten zu sein. Wenige Monate vor der Maueröffnung war er mit seinen Eltern aus der DDR ausgereist. „Da gab es ja praktisch keine Drogen. Also habe ich dann hier alles mögliche ausprobiert.“ Am Ende landete er bei Heroin – und wurde süchtig.

Aus dem Drogensumpf herausgezogen

Ähnlich sei es auch seinem Bruder ergangen. 1997 hatten sich beide zeitgleich in eine Therapie begeben. Der Bruder starb während der Behandlung. Der Angeklagte schaffte es, sich aus dem Drogensumpf herauszuziehen, kümmerte sich anschließend um seine krebskranke erste Ehefrau, die ihrem schweren Leiden schließlich erlag. Kurz darauf lernte er seine jetzige Ehefrau kennen. 2017 heiratete das Paar in Tunesien. „Es hat zwei Jahre gedauert, bis sie endlich hier einreisen konnte. Und dann habe ich mir einen Rückfall geleistet.“

Um die Sucht zu finanzieren

Eigentlich habe man ein erfülltes Sexualleben gehabt, so der Angeklagte. „Aber ich dachte, es geht vielleicht noch ein wenig besser und habe es mit Kokain versucht.“ Schnell geriet er erneut in die Abhängigkeit. Um seine eigene Sucht zu finanzieren, kaufte er unter anderem in Rotterdam kleinere Mengen Kokain für sich und bis zu 200 Gramm Heroin, die er streckte und mit Gewinn weiter veräußerte. Als die Polizei, die einen seiner Abnehmer bereits überwachte, den 46-Jährigen festnahm, fanden sich in dessen Wohnung neben insgesamt rund 200 Gramm Drogen auch mehrere gefährliche Gegenstände, die das Gesetz in diesem Fall als Waffen einstuft. Am Ende stand daher auch eine Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens, allerdings in einem minderschweren Fall, womit die Regel-Mindeststrafe von fünf Jahren deutlich unterschritten werden konnte.

Auch interessant

Einen erheblichen Teil der Strafe wird der Angeklagte in einer geschlossenen Therapieeinrichtung verbringen dürfen. Das Landgericht ordnete mit dem Urteil auch seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.