Oberhausen. Heike Guthoff vom Lohnsteuerhilfeverein Oberhausen erklärt, dass eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung jetzt schwieriger ist.

Seit 2019 müssen Bürger die Einkommensteuererklärung spätestens bis zum 31. Juli dem Finanzamt zukommen lassen. Das Verpassen der Abgabefrist kann bis zu 25.000 Euro kosten.

Durch eine Gesetzesänderung ist es laut Heike Guthoff von der Beratungsstelle Oberhause n des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH), deutlich schwieriger, eine Fristverlängerung für die Steuererklärung zu beantragen. Denn die wird vom Finanzamt nur gewährleistet, wenn der Steuerpflichtige ohne eigenes Verschulden die Abgabe versäumt.

Verspätungszuschlag von bis zu 25.000 Euro

Wer die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres abgibt, muss einen sogenannten „Verspätungszuschlag“ zahlen. Vor der Gesetzesänderung konnten die Finanzbeamten noch selbst festlegen, wie hoch dieser Zuschlag ausfällt. Seit 2019 ist dieser gesetzlich festgelegt und beträgt 25 Prozent der festgesetzten Steuer. Der Zuschlag beläuft sich mindestens auf 25 Euro pro verspätetem Monat. Maximal werden 25.000 Euro fällig.

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Von Pirkko Gohlke und Johannes Pusch

Wer sich noch mehr Zeit lässt, auf den wartet außerdem ein Zwangsgeld. „In der Regel kommt zuerst eine Zwangsgeldandrohung per Post mit einer letzten Frist zur Abgabe der Steuererklärung“, erklärt Heike Guthoff. Wenn auch diese Frist nicht eingehalten wird, muss mit einem Zwangsgeld zwischen 100 und 500 Euro gerechnet werden. Auch hier können maximal 25.000 Euro festgesetzt werden.

Wenn alle Drohungen des Finanzamts nichts genützt haben, schätzt das Finanzamt die zu zahlende Summe. Die sogenannte „Besteuerungsgrundlage“. Das würde in der Regel mehr sein, als die ursprünglich zu zahlende Summe, meint Heike Guthoff.

Kontakt: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., Beratungsstelle Kleekampstr. 29, 46145 Oberhausen, Telefon: 0208/61029070.