Oberhausen. Sie wollten ihren Lebensunterhalt mit Drogenhandel aufbessern – das flog auf. Nun hat das Landgericht die Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Der Zufall brachte die Polizei auf die Drogengeschäfte, die in einer Wohnung an der Friedenstraße liefen. Laute Schreie hatten besorgte Bewohner des Mehrfamilienhauses im Juni 2019 dazu gebracht, die Ordnungshüter zu alarmieren. Deren Blick fiel sofort auf verkaufsfertig abgepacktes Kokain. Insgesamt rund 40 Gramm der harten Droge wurden gefunden. Und ein griffbereit liegendes Springmesser. Die Wohnungsinhaber, zwei 46 und 28 Jahre alte Albaner, verurteilte das Landgericht nun wegen Drogenhandels zu jeweils 18 Monaten mit Bewährung.

Verdacht: Bewaffneter Drogenhandel

Das Messer war der Grund, warum die Sache beim Landgericht verhandelt wurde. Da es sich bei knapp 40 Gramm Kokain juristisch gesehen bereits nicht mehr um eine „geringe Menge“ handelt, drohte den Angeklagten eine Verurteilung wegen bewaffneten Drogenhandels zu mindestens fünf Jahren.

Doch die Waffe mit der ausfahrbaren Klinge war den Angeklagten nicht zuzuordnen. Da die Wohnung mit der gesamten Einrichtung und allem Zubehör übernommen worden war, gehörte die Waffe möglicherweise auch einem vorherigen Bewohner. Spuren der beiden Albaner befanden sich jedenfalls nicht daran.

Der ältere Angeklagte gab zu, den eigenen Lebensunterhalt mit Drogenhandel in geringem Umfang aufgebessert zu haben. 2012 war der Betreiber eines kleinen Supermarktes in Albanien als völlig Unbeteiligter in einem Restaurant in eine Schießerei geraten. Mehrere Kugeln trafen sein Bein. „Seitdem fahre ich regelmäßig immer wieder nach Deutschland, um mich hier behandeln zu lassen.“ Weil er sich ein Hotel nicht leisten konnte, habe er die Wohnung in Oberhausen genommen, deren Kosten er mit einem Mitbewohner, einem entfernten Verwandten, teilte.

5000 Euro in den Taschen

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Der jüngere Angeklagte stellte sich als Mittäter mit relativ geringem Tatbeitrag dar. Dass die beiden Männer nicht ganz so wenig durch den Drogenverkauf verdienten, darauf wies aber der Umstand hin, dass bei der Festnahme in ihren Taschen insgesamt rund 5000 Euro, in einer für Drogenhandel typischen Stückelung, gefunden worden waren.

Da die Angeklagten bislang nicht vorbestraft waren und Geständnisse abgelegt hatten, fiel das Urteil vergleichsweise milde aus. Nach mehr als fünf Monaten Untersuchungshaft kamen die beiden Männer wieder auf freien Fuß.