Oberhausen. Streifenwagen-Besatzungen der Polizei Oberhausen kontrollieren Autofahrer und untersagen in vielen Fällen die Weiterfahrt.
Bei zahlreichen Verkehrskontrollen überprüften Oberhausener Streifenwagenbesatzungen Autofahrer auf deren Fahrtüchtigkeit. Leider seien die Beamten dabei viel öfter „fündig“ geworden als erhofft, so die Polizeipressestelle in einer aktuellen Mitteilung.
Ohne Licht unterwegs
Am frühen Sonntagmorgen (29. Dezember) zum Beispiel auf der Bebelstraße, wo ein Oberhausener mit einem Lkw auf der Bebelstraße unterwegs war: Der 44-Jährige hatte trotz Dunkelheit kein Licht eingeschaltet und machte auch sonst durch eine unsichere Fahrweise auf sich aufmerksam. Als Polizisten ihn stoppten, bemerkten sie sofort einen starken Alkoholgeruch in seiner Atemluft. Einen Wert von über einem Promille zeigte der Alco-Test an und bestätigte den Verdacht der Beamten. Sie nahmen den Mann mit zur Blutprobe und stellten seinen Führerschein sicher.
Noch am Sonntagnachmittag kam es zu weiteren Fällen: Streifenwagenbesatzungen trafen innerhalb weniger Minuten auf der Lenaustraße und Bebelstraße auf Autofahrer (28 bzw. 29 Jahre alt), die unter Drogeneinfluss standen. Beiden Männern wurden Blutproben entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Strafverfahren eingeleitet
Zuvor hatte bereits am Samstagnachmittag (28. Dezember) ähnliche Fälle gegeben: Auf der Mülheimer Straße überprüften Polizisten einen Dacia-Fahrer. Der 30-Jährige konnte seinen Führerschein nicht vorzeigen. Eine Überprüfung zeigte dann, dass der Oberhausener gar keine Fahrerlaubnis besaß. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, nachdem die Polizisten ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet hatten.
Schon in der Nacht zum Samstag hatten Polizisten auf der Westfälische Straße einen 48-jährigen Opel-Fahrer angehalten, bei dem ein Test den Konsum von Drogen angezeigt hatte. Auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen.
Am Freitagnachmittag (27. Dezember) kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung auf der Holtener Straße einen 32-jährigen VW-Fahrer. Nach der Überprüfung seiner Personalien war klar, dass der Oberhausener keine Fahrerlaubnis besitzt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.