Oberhausen. Ein 25-Jähriger soll aus Habgier im Oberhausener Rotlichtviertel einen Mann schwer verletzt und beraubt haben. Am Mittwoch startete der Prozess.

Wegen versuchten Mordes und schweren Raubes steht ein 25-jähriger Marokkaner vor dem Landgericht Duisburg. Am 17. März soll er im Oberhausener Rotlichtbezirk einen Mann mit einer abgebrochenen Bierflasche und einem Messer attackiert haben. Dann soll er ihm die billige Nachahmung einer Markenuhr vom Handgelenk gerissen haben.

Tat aus Habgier im Oberhausener Rotlichtviertel

Die Anklage geht davon aus, dass der Angeklagte gewalttätig wurde, um an die Beute zu kommen. Der Angeklagte habe „getrieben von Habgier, auch wenn es das Leben des Geschädigten kosten würde“ gehandelt, so heißt es in der Anklageschrift. Der Geschädigte kam mit acht Fleischwunden am Kopf, dem Brustkorb und den Armen davon.

Blinder Passagier

Der Angeklagte, der im ärmlichen Verhältnissen in Nordafrika geboren wurde und sich mit 18 entschloss „sein Glück in Europa zu suchen“, floh als blinder Passagier an Bord eines Schiffes zunächst nach Spanien. Dort arbeitete er einige Jahre als Landwirtschaftshelfer. Später ging er nach Frankreich, 2015 kam er nach Deutschland. In Frankfurt stellte er den ersten Asylantrag, weitere folgten. Unter mindestens 14 falschen Namen hielt sich der Angeklagte in Chemnitz, Berlin, Dortmund und zuletzt Oberhausen auf. Er lebte in einer Asylbewerberunterkunft in Lirich.

Drei Tage Drogen konsumiert

Den Geschädigten kenne er seit etwa anderthalb Jahren, so der Angeklagte. „Ich habe ihn in einer Diskothek kennen gelernt. Er war mein Freund.“ Zumindest bis zu dem Vorfall am Nachmittag des Tattages. Drei Tage lang will der Angeklagte gemeinsam mit dem Geschädigten zuvor Alkohol und Drogen konsumiert haben.

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„Ich erinnere mich, dass wir dann Streit bekommen haben“, so der 25-Jährige. Es sei zu Handgreiflichkeiten gekommen. „Ich habe ihn niedergeschlagen. Er stand wieder auf.“ Dann habe der Geschädigte plötzlich zu einem Messer gegriffen. „Er stach in meine Richtung. Doch meine Jacke fing den Stich auf.“ Daraufhin habe er dem Mann eine Bierflasche auf dem Kopf zerschlagen, ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger vortragen. An mehr will er sich nicht erinnern. Eine Uhr habe er nicht genommen.

Der Geschädigte zog es am ersten Verhandlungstag vor, seiner Ladung als Zeuge nicht zu folgen. Bis Ende Januar sind drei weitere Sitzungstage geplant.