Oberhausen. Umfassende Neuerungen sind im Hinterland der Kewerstraße vorerst nicht möglich. Aber vier Mehrfamilienhäuser sollen vorab gebaut werden können.
Den ganz großen Wurf konnte die Stadtverwaltung den rund 15 erschienenen Bürgerinnen und Bürgern am Dienstagabend noch nicht präsentieren. Bei der Bürgeranhörung zum Bebauungsplan Nr. 618 Kewerstraße/Ohrenfeld in Alstaden im Hans-Sachs-Berufskolleg ging es „nur“ um Teilbereich A, das ist das Hinterland der Kewerstraße. Die nördlich und östlich angrenzenden Bahnflächen gehören zum Teilbereich B dieses Plans, können aber noch nicht überplant werden. Denn sie sind als Bahnflächen noch nicht entwidmet.
Darauf wartet die Stadt, um sie als Radfernverbindung Styrumer Pfad ausweisen zu können und die dortige spindelförmige Fußgängerbrücke durch eine darunter anzulegende öffentliche Grünfläche mit Wegekreuz und einem Spielplatz ersetzen zu können. Das gesamte Areal hat eine Größe von 5800 Quadratmetern.
1700 Quadratmeter Fläche
Bis es soweit ist, wird erst einmal Teilbereich A vorangetrieben. Er umfasst eine etwa dreieckige Fläche von 1700 Quadratmetern Größe, die sich westlich der Bahnflächen von der Kewerstraße bis zum Beginn der Brücke erstreckt. Die westliche Grenze bildet die Zufahrt zu der markanten Brücke. Diese Zufahrt, bislang eine Privatstraße, soll als öffentliche Verkehrsfläche verkehrsberuhigt ausgebaut werden. In Höhe des angrenzenden Kindergartens soll sie ganz viele öffentliche Stellplätze bekommen. Und auf ihrer Ostseite würde die bereits weiter südlich vorhandene Wohnbebauung nach dem Willen der Stadtplaner durch insgesamt vier dreigeschossige Mehrfamilienhäuser nach Norden hin fortgesetzt. Je nach Grundriss wären darin 20 bis 25 neue Wohnungen möglich.
Gehöft aus der Zeit um 1800
Das Hinterland würde weiterhin unbebaut bleiben, so dass von Norden aus auch in Zukunft Sicht auf den alten Lindermannshof an der Kewerstraße bestünde. Dieses Gehöft steht unter Denkmalschutz. Seine heutigen Gebäude stammen frühestens aus der Zeit um 1800, wurde berichtet. Das Gehöft habe aber, so hieß es weiter, schon im 15. Jahrhundert existiert.
Weil ein dortiger Grundeigentümer bislang andere Vorstellungen von einer Bebauung auf dem Gelände hat, hat die Stadt für dessen Grundstücke dort eine Veränderungssperre erlassen. Sie gilt, bis der Bebauungsplan in Kraft getreten ist.
Parkplätze für die Kita-Besucher
„Bleibt denn die Spiralbrücke bis dahin nutzbar?“, fragte ein Bürger. Es sei Ziel dieses Bebauungsplans, diese Wegeverbindung dauerhaft zu sichern, hieß es bei den Stadtplanern. Zwei Frauen sorgten sich, ob für die Eltern der Kindergartenkinder genug Parkplätze vorgehalten würden. Ihnen wurde erwidert, dass das der Fall sein wird.
Wie ein Bebauungsplan entsteht
Ein Bebauungsplan wird vom Rat der Stadt als Satzung, als Ortsgesetz, verabschiedet. Bevor es dazu kommt, muss die Planung ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren durchlaufen.
Dazu gehören ein Beschluss des Rates als Planungsauftrag, die vorgezogene Bürgerbeteiligung, wie sie am Dienstag stattfand, eine Beteiligung aller öffentlichen und halböffentlichen Organisationen, die durch die Planung berührt sein könnten, zum Beispiel die Deutsche Bahn AG, die öffentliche Auslegung des am Ende beschlossenen Planentwurfs, die Bearbeitung der dabei eingegangenen Stellungnahmen und der abschließende Satzungsbeschluss durch den Rat.
Auf Antrag von Personen, die sich dadurch in ihren Rechten verletzt fühlen, überprüft das Oberverwaltungsgericht in Münster, ob die Stadt dabei alle einschlägigen Vorschriften beachtet hat.
Wie es mit dem Gehweg nördlich der Brücke weitergehe, wollte jemand wissen. Er erhielt zur Antwort, dass die Fläche unterhalb der Brücke sich als Verkehrsknoten anbiete, würden sich dort doch der Fernradweg und die Nord-Süd-Verbindung zum Ruhrpark kreuzen. Die Flächen gehören bislang aber der Bahn. Außerdem könnte dort ein Aufenthaltsbereich für die Radwanderer entstehen.
Einwände gegen die Planung wurden nicht vorgebracht.