Oberhausen/Bottrop/Duisburg. Nach einer Disco-Nacht soll ein Bottroper einen Bekannten mit einem Hammer in dessen Wohnung attackiert haben. Ihm droht dauerhafte Psychiatrie.
Die Duisburger Staatsanwaltschaft wirft einem 25-Jährigen aus Bottrop einen versuchten Mord vor. Der Mann soll im Sommer dieses Jahres einen ein Jahr jüngeren Bekannten in dessen Wohnung in Osterfeld mit einem Hammer attackiert und verletzt haben. Der Prozess gegen den Bottroper startet am 28. Oktober. Das Opfer wird die Verhandlung als Nebenkläger verfolgen.
Der Oberhausener und der mutmaßliche Täter sollen vor der Tat die Nacht vom 1. auf den 2. Juni zusammen in dem Club „Lucy“ in Essen verbracht haben. Gemeinsam ging es dann in die Wohnung in Osterfeld. Gegen 6.30 Uhr am Sonntagmorgen soll der Bottroper dann unvermittelt und hinterrücks mit dem Hammer zugeschlagen haben, den er mitgebracht hatte. Der Angriff kam offenbar aus heiterem Himmel: Weder hatte es im Vorfeld einen Streit noch eine Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern gegeben.
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Opfer versteckt sich hinter einer Bushaltestelle
Nach dem ersten Schlag gegen den Kopf ging der Oberhausener zu Boden. Zwei weitere Male soll der Bottroper laut Staatsanwaltschaft dann zugeschlagen haben. Dann konnte der 24-Jährige den Angreifer abwehren, in seinem Wohnzimmer einsperren und ins Treppenhaus flüchten. In der Wohnung soll der 25-Jährige eine Scheibe eingeschlagen, sich so befreit haben und dann das Opfer verfolgt haben. Im Flur setzte es weitere Schläge gegen Schulter und Kopf.
Schließlich suchte der Oberhausener auf der Straße Schutz hinter einer Bushaltestelle. Nur weil dort zwei Fahrgäste warteten, soll der Bottroper den Plan, sein Opfer zu töten, nicht weiter verfolgt haben und mit seinem Wagen in seine Heimatstadt geflohen sein. Dort wurde er am Nachmittag des Tattages dann festgenommen. Er kam später in Untersuchungshaft.
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Staatsanwaltschaft geht von Heimtücke aus
Die Staatsanwaltschaft geht vom Mordmerkmal der Heimtücke aus, weil der Oberhausener zum Zeitpunkt des Angriffs arg- und wehrlos gewesen sei. Das Opfer hatte Verletzungen erlitten, die schwer, aber nicht lebensgefährlich waren.
Viel deutet darauf hin, dass der Bottroper schuldunfähig ist: Der 25-Jährige sitzt inzwischen vorläufig in der geschlossenen Psychiatrie. Der Prozess gegen ihn wird als Sicherungsverfahren geführt. Die Kammer muss also darüber entscheiden, ob der Mann dauerhaft in einer Forensik untergebracht werden soll.