Oberhausen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei Amphetamine bei einem 38-jährigen Oberhausener. Fünfeinhalb Jahre Haft lautet das Gerichtsurteil.
Wegen bewaffneten Drogenhandels verurteilte das Landgericht Duisburg einen 38-jährigen Oberhausener zu fünfeinhalb Jahren Haft. Am 25. April hatte die Polizei in seiner Wohnung in Osterfeld 785 Gramm Amphetamin gefunden. Griffbereit lagen in der Nähe des Rauschgifts eine Schreckschusspistole und ein Taschenmesser.
Drogenkarriere seit dem Kindesalter
Die Ermittlungen waren durch einen Eigentumsdelikt ausgelöst worden. Der Angeklagte war bereits mehrfach wegen Diebstahls verurteilt worden und saß deshalb auch schon hinter Gittern. Seinen ersten großen Drogenverstoß gab der 38-Jährige unumwunden zu. Er berichtete von einer Drogenkarriere, die bereits im Kindesalter begonnen habe. „Da habe ich immer mal wieder einen Joint geraucht. Aus Lust und Laune, oder weil man gerade Probleme hatte. Das haben wir damals nicht als Drogen gesehen.“
Auf einer Party kennen gelernt
Auch interessant
Der Konsum von Cannabis-Produkten sei zunächst keine Sucht gewesen, erzählte der Angeklagte. „Wenn ich Arbeit hatte, habe ich nicht konsumiert.“ Zwei Monate vor der Wohnungsdurchsuchung habe er dann auch begonnen, Amphetamin zu nehmen. „Ich habe das Zeug zufällig bei einer Party kennen gelernt“, so der 38-Jährige. Aber es habe ihm gefallen. „Ich habe gemerkt, dass ich damit leistungsfähiger war.“ Zwei drei Mal täglich habe er die Droge bis zu seiner Festnahme durch die Nase gezogen. „Aber das war ziemlich teuer.“ Um seinen Konsum zu finanzieren, habe er schließlich selbst mit dem Rauschgift gehandelt. „Das war das Dümmste, was ich je gemacht habe.“
Wilde Erklärungen
Auch interessant
Was die Waffen anging, so tischte der Angeklagte der Strafkammer wilde Erklärungen für deren Existenz auf, die das Gericht ihm am Ende nicht abnahm. Zu Gunsten des 38-Jährigen wurde allerdings dessen ansonsten weit gehendes Geständnis gewertet. Zu seinen Lasten wirkten sich allerdings die zahlreichen Vorstrafen aus.
Einen großen Teil der Strafe wird der 38-Jährige aufgrund seiner Sucht aber nicht im Gefängnis verbringen. Mit dem Urteil ordnete das Gericht auch seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Klappt es mit der Therapie, könnte der Oberhausener bereits in gut zwei Jahren wieder auf freien Fuß kommen.