Oberhausen. Kriminelle versuchen, mit fingierten und provozierten Unfällen ihre Opfer zu überrumpeln und Versicherungen zu betrügen. Die Polizei klärt auf.
Die Polizei Oberhausen warnt mit Blick auf einen vermutlich fingierten Unfall auf der Konrad-Adenauer-Allee vor dreisten Versicherungsbetrügern, die Verkehrsunfälle fingieren bzw. provozieren. Den Fahndern ist es wichtig, die Autofahrer für dieses Thema zu sensibilisieren, um solchen Tätern auf die Spur zu kommen.
Den Experten des Verkehrskommissariats ist dabei die Unterscheidung zwischen fingierten und provozierten Verkehrsunfällen wichtig. Bei fingierten Unfällen handele es sich um zwischen den Beteiligten abgesprochene Verkehrsunfälle, bei provozierten Unfällen werden unbeteiligte Autofahrer zum Ziel eines bewussten und gewollten Verhalten des angeblichen „Unfallopfers“.
Der mutmaßlich fingierte „Unfall“ auf der Konrad-Adenauer-Allee führte jetzt zu drei zeitgleichen Wohnungsdurchsuchungen im Stadtgebiet wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Versicherungsbetrug.
Oft ist die Situation nicht leicht zu beurteilen
„Es ist gar nicht so einfach zu erkennen, ob der Verkehrsunfall vom Gegenüber provoziert worden ist“, unterstreichen die Fahnder. Die Unfallsituation lasse den vermeintlichen Verursacher zunächst davon ausgehen, dass er tatsächlich etwas falsch gemacht haben, etwa „rechts vor links“ oder beim Fahrstreifenwechsel den nachfolgenden Verkehr nicht beachtet habe. Hinzu komme, dass sowohl der Provokateur als auch in seinem Pkw befindliche oder „zufällig anwesende“ Zeugen auf den vermeintlichen Verursacher einreden würden, um ihn von seinem angeblichen Fehlverhalten zu überzeugen.
Versicherungsbetrug mit Unfällen
Das Verkehrskommissariat kann derzeit keinen signifikanten Anstieg bei sogenannten fingierten oder provozierten Verkehrsunfällen in Oberhausen feststellen. Zuletzt gab es einen Verdacht an der Konrad-Adenauer-Allee.
Gleichwohl komme es nach wie vor zu Versicherungsbetrug im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, so die Polizei, der es deshalb besonders am Herzen liegt, alle Autofahrer über das Thema aufzuklären.
Die Polizei rät: Betroffene sollten nach der ersten Aufregung unbedingt versuchen, den Unfallhergang gedanklich noch einmal Revue passieren zu lassen. Wenn dann Zweifel an dem Unfallhergang komme (z.B. im Fall von „rechts vor links“: die Einmündung/Kreuzung war frei, der andere kam ganz plötzlich von rechts, vielleicht auch noch einigermaßen schnell), sollte man diese Zweifel schon bei der polizeilichen Unfallaufnahme den Beamten mitteilen und sie bitten, diese Hinweise aufzunehmen.
Täter suchen sich Fahrer gezielt aus
Bei der Unfallschilderung gegenüber der eigenen Versicherung sollte man diese Hinweise dann auf jeden wiederholen. Die Versicherungen nehmen diese Information ihrer Versicherten sehr ernst, lassen gegebenenfalls Gutachten erstellen. In solchen Fällen wird dann auch die Polizei verständigt und kann (falls noch nicht geschehen) die Ermittlungen aufnehmen.
Auch die Oberhausener Rechtsanwältin Astrid Gramckow unterstreicht: „Der beste Schutz vor den Folgen eines provozierten Verkehrsunfalls ist es, stets die Polizei zu holen.“ Denn oftmals setzten die Täter darauf, ihr Opfer regelrecht zu überrumpeln. Gezielt würden sie sich einen Fahrer aussuchen, der allein unterwegs sei; die Täter selbst seien oft zu zweit und verschafften sich allein deshalb schon häufig einen Vorteil.
Anwältin: „Niemals vor Ort etwas unterschreiben!“
Ein polizeiliches Unfallprotokoll und gegebenenfalls ein offizielles Unfallgutachten könnten Indizien bzw. Beweise für einen fingierten Unfall liefern: Gibt es auf der Gegenseite keine Bremsspuren? Wurden keine Ausweichmanöver vor der Kollision unternommen? Das seien mögliche Hinweise auf eine betrügerische Absicht. Fotos vom Unfallort und Zeugenaussagen könnten oft zur Aufklärung betragen. Und Astrid Gramckow ergänzt: „Niemals vor Ort etwas unterschreiben!“