Oberhausen. Zu einer Bewährungsstrafe hat das Duisburger Landgericht einen 47-jährigen Oberhausener verurteilt, der öffentlich den Holocaust geleugnet hat.

Wegen Volksverhetzung in zwei Fällen verurteilte das Landgericht Duisburg in zweiter Instanz einen 47-jährigen Oberhausener zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. 2015 und 2016 hatte er in offenen Briefen, unter anderem an zahlreiche Behörden, Pressebüros und ausländische Botschaften, den Holocaust geleugnet.

Massenmord geleugnet

In den Schreiben, nebst beigefügtem Video-Material, behauptete der Mann, den Massenmord der Nationalsozialisten an Millionen Juden habe es gar nicht gegeben. Bis heute werde diese Episode der deutschen Geschichte allerdings dazu missbraucht, Maßnahmen gegen eine zielgerichtete Überfremdung Deutschlands zu verhindern, so die Argumentation des Angeklagten.

Keinerlei Schuldeinsicht

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Das Amtsgericht Oberhausen hatte ihn dafür zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Angeklagte zog in die Berufung. In verschiedenen Anträgen, die der 47-Jährige im Laufe des siebentägigen zweitinstanzlichen Verfahrens ausführlich begründete, zeigte er keinerlei Schuldeinsicht.

Keine härtere Strafe

Das allein könne eine härtere Strafe aber nicht begründen, hieß es im Urteil der Berufungskammer. Vielmehr gingen die Richter davon aus, dass der Angeklagte zur Tatzeit noch unbestraft war und die Taten inzwischen schon rund drei Jahre zurück liegen. Deshalb wurde die Bewährungsstrafe um zwei Monate reduziert. Demnächst wird der 47-Jährige wegen eines gleich gelagerten Vorwurfes erneut vor dem Amtsgericht Oberhausen stehen.