Oberhausen. Betriebe scheuen oft die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, weil sie Kosten und den Ausfall der Arbeitskraft fürchten. Ein neues Gesetz hilft.

In ihrer ursprünglichen Heimat Iran hat die nun in Oberhausen lebende Sepideh Bagheri erfolgreich als Friseurin gearbeitet. 2014 kam sie nach Deutschland – und stand vor einem Problem: Um auch hier in ihrem erlernten Beruf arbeiten zu können, fehlt ihr ein anerkannter Berufsabschluss.

Statt den Kopf in den Sand zu stecken, hat sich die heute 30-Jährige dennoch einen Job gesucht, um Geld zu verdienen. Im Mülheimer Friseur-Salon „Hair Artistic“ arbeitet sie als Stylistin. Die nötigen Kurse und Seminare hatte sie da bereits besucht. Nun geht ihr Weg weiter – dank eines neuen Gesetzes: Sepideh Bagheri macht mit Hilfe der Arbeitsagentur eine Umschulung.

Zuschuss zu den Lohnkosten

Dass sich der kleine Friseurbetrieb von Angela Brabänder dies erlauben kann, hängt mit dem sogenannten Qualifizierungschancengesetz zusammen, das am 1. Januar in Kraft getreten ist. Noch vor einem Jahr wäre es für die Unternehmerin unmöglich gewesen, drei Tage in der Woche auf eine Arbeitskraft im Salon zu verzichten. Doch auf Grundlage des neuen Gesetzes übernimmt die Arbeitsagentur nicht nur die vollen Kosten der Umschulung, sondern ersetzt der Friseurmeisterin auch die ausgefallene Arbeitszeit. So kann sie entweder eine weitere Hilfe engagieren oder den Ausfall von Sepideh Bagheri mit bezahlten Überstunden der Kolleginnen auffangen.

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Sepideh Bagheri gefällt ihre Arbeit in dem Mülheimer Salon. Doch ihr sei von Anfang an klar gewesen, „dass ich ohne einen Berufsabschluss nicht weit kommen werde – weder finanziell noch karrieretechnisch.“ Dass sie nun eine Ausbildung machen kann – ohne ihre Stelle bei Angela Brabänder zu verlieren, sei ein ganz großer Glücksfall. „Mein Ziel ist es, Friseurmeisterin zu werden“, sagt sie.

Oberhausener Betriebe nutzen das Angebot

Auch Oberhausener Betriebe nutzen das neue Gesetz. Die Fälle, in denen Betriebe Mitarbeiter fördern und fortbilden lassen, sind um 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit anderen Förderprogrammen gestiegen. Das erklärt Arbeitsagentur-Sprecherin Katja Hübner auf Nachfrage. Besonders für kleinere Betriebe würde sich das neue Förderangebot lohnen.

Informationen für Arbeitgeber

Im Fall von Angela Brabänder und Sepideh Bagheri übernimmt die Arbeitsagentur sowohl die vollen Kosten der Umschulung als auch die Ausfallkosten des Salons in voller Höhe. Voraussetzung dafür ist, dass die Umschulung der jungen Oberhausenerin zu einem Berufsabschluss führt.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und ob die Arbeitsagentur die Kosten komplett oder teilweise für Aus- oder Weiterbildungen (zum Beispiel einen Stapler-Führerschein) übernimmt, müssen von Fall zu Fall geklärt werden, da das Fördersystem sehr komplex ist. Informationen erhalten Arbeitgeber unter des kostenlosen Hotline 0800-4555520.

Arbeitgeber, die in den vergangenen Jahren noch gezögert hätten, ihre Mitarbeiter zu qualifizieren, „realisieren nun die Weiterbildung der Beschäftigten“, beobachtet der Oberhausener Arbeitsagentur-Chef Jürgen Koch. Er wird mit seinen Teams weiter bei Betrieben für die Förderung werben, denn die Qualifizierung von Beschäftigten senkt die Gefahr, über längere Zeit arbeitslos zu werden.

„Qualifizierung und Weiterbildung sind für Unternehmen und Beschäftigte der Schlüssel zum Erfolg“, ist Koch überzeugt. Die gesetzliche Lage schätzt der Fachmann momentan als „so gut wie nie“ ein. Durch das neue Gesetz erhalte jeder Beschäftigte Zugang zur Weiterbildungsförderung – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße.