Oberhausen. Höherer Kinderzuschlag, mehr Geld für Schulmaterial, kein Eigenanteil fürs Schokoticket mehr: Das Starke-Familien-Gesetz unterstützt Ärmere.
Familien mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Alleinerziehende können dank neuer Gesetzesregelungen mehr Geld etwa für Schulmaterialien erhalten. Hintergrund ist das „Starke-Familien-Gesetz“, mit dem einige Neuerungen in Kraft treten.
So ist der Kinderzuschlag am 1. Juli von bislang 170 auf nun 185 Euro pro Kind und Monat gestiegen. Ab dem 1. August sollen dann auch die Leistungen aus dem sogenannten „Bildungs- und Teilhabepaket“ verbessert werden. Das „Schulstarterpaket“ (Schultasche, Schreib-, Rechen-, Zeichenmaterialien) steigt von jährlich 100 Euro auf 150 Euro und wird zukünftig entsprechend der Steigerung der Regelsätze angepasst. Zum 1. August werden jährlich 100 Euro und zum 1. Februar 50 Euro ausgezahlt.
Weniger Bürokratieaufwand
Damit auch ärmere Kinder Kultur- und Freizeitangebote wahrnehmen können, steigt auch hier der monatliche Zuschuss von bislang zehn auf 15 Euro. Das Geld ist beispielsweise für Mitgliedsbeiträge für Vereine oder Musikunterricht vorgesehen.
Zudem müssen ärmere Familie nun keinen Eigenanteil mehr für das Schokoticket der Kinder zahlen, auch der Eigenanteil für das gemeinsame Mittagessen in der Kita oder Schule entfällt. Stadt Oberhausen und Jobcenter versprechen zudem, dass die Antragstellung nun mit weniger Bürokratieaufwand zu meistern sei.
Bezieher von Hartz IV wenden sich bei Fragen ans Jobcenter, Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylleistungen an die Stadt Oberhausen.