Oberhausen. Ein Oberhausener stand wegen Brandstiftung und Hausfriedensbruchs vor Gericht – und kam noch einmal vergleichsweise glimpflich davon.
Freispruch von der Anklage der Brandstiftung – das entschied das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichter Alexander Conrad im Fall eines jungen Oberhauseners. Wegen des widerrechtlichen Eindringens in eine Wohnung an der Bebelstraße erhielt der 23-Jährige allerdings eine dreimonatige Freiheitsstrafe. Dieses Strafmaß fließt nun in eine frühere Verurteilung mit ein und wird zur Bewährung ausgesetzt.
Hausverbot missachtet
Das Schöffengericht hatte es mit einem komplizierten Sachverhalt zu tun, denn in letzter Konsequenz konnte nicht beweiskräftig geklärt werden, was sich im Verlauf und am späten Abend des 31. Januars 2018 im ersten Obergeschoss an der Bebelstraße zutrug. Der junge Oberhausener gibt zu, sich über den Balkon in die Wohnung seiner Ex-Freundin Einlass verschafft zu haben. Er wollte offenbar raus aus seiner Wohnung an der Bogenstraße, missachtete dabei ein Hausverbot, das er an der Bebelstraße vom Hausbesitzer bereits erhalten hatte.
Mit Benzin getränkte Socke
In der Verhandlung ging es dann mit Blick auf den Vorwurf der Brandstiftung um zahlreiche Details: zum Beispiel um eine mit Benzin getränkte und angekokelte Socke, in die ein Feuerwerkskörper von erheblicher Wucht gesteckt worden war; das Feuer an dieser Socke wurde nach den Erkenntnissen des ausführlich befragten Brandsachverständigen frühzeitig gelöscht, bevor dieser „Molotowcocktail“ (Richter Conrad) Schlimmeres anrichten konnte.
Ein weiterer Punkt: Eine Benzinlache auf dem Laminatboden der Wohnung hätte leicht zum Ausgangspunkt eines möglicherweise verheerenden Feuers werden können; verbrannte Papierreste fanden sich in der Wohnung. Der Sachverständige unterstrich aber, dass es weder am Laminatboden noch an sonstigen Wohnungsteilen zu Brandschäden gekommen sei.
Nachbarn im Haus an der Bebelstraße, die längst auf den trotz des Hausverbots in das Gebäude eindringenden jungen Mann aufmerksam geworden waren, alarmierten am Abend des 31. Januars die Polizei, offenbar auch wegen eindringlichen Benzin- und Brandgeruchs im Gebäude. Die Beamten nahmen den Oberhausener an Ort und Stelle vorläufig fest.
Juristisch ein Rücktritt vom Versuch
Viele Details wurden in Saal 21 des Amtsgerichts ausführlich mit dem Sachverständigen besprochen. Viele Indizien sprechen dafür, dass der junge Oberhausener schon tagsüber eher ziellos in der zu diesem Zeitpunkt verwaisten Wohnung herumhantierte und etwa die Socke rechtzeitig löschte. Das gilt juristisch als Rücktritt vom Versuch der Brandstiftung und bedeutet Straflosigkeit.
Der 23-Jährige ist bei Polizei und Gericht kein Unbekannter: Im Oktober 2018 wurde der junge Oberhausener wegen räuberischen Diebstahl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Wegen der zuvor verbüßten, zweieinhalbmonatigen U-Haft wurde damals die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Jetzt saß er seit Ende März wieder in U-Haft; und kam nun nach dem Urteil des Amtsgerichts auf Bewährung frei. Mit der neuen Verurteilung durch das Schöffengericht wegen Hausfriedensbruchs ergibt sich jetzt eine neue Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.
Richter redet dem jungen Mann eindringlich ins Gewissen
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Richter Conrad redete dem jungen Mann, der Drogen- und Alkoholprobleme hat und aus äußerst schwierigen familiären Verhältnissen kommt, im Zuge der Urteilsbegründung eindringlich ins Gewissen: „Das ist Ihre letzte Chance, Ihr Leben in anständige Bahnen zu lenken. Nutzen Sie diese Chance!“ 100 Sozialstunden und ein künftig nur gemäßigter Alkoholkonsum gehören mit zu den Auflagen der dreijährigen Bewährungszeit; und eine feste Adresse, damit der Kontakt zu Behörden und vor allem auch zum Bewährungshelfer kontinuierlich gewährleistet ist.