Seit zehn Jahren gibt es die Möglichkeit zur privaten Verbraucherinsolvenz. Mitarbeiter der Beratungsstelle der Diakonie helfen, den schweren Weg zu gehen, an dessen Ende die Restschuldbefreiung steht.

Menschen, die das Büro von Karl Hörnschmeyer und Petra Rambow verlassen, wirken oftmals erleichtert. Das mag daran liegen, dass es sie viel Überwindung gekostet hat, den Gang zur Schuldnerberatung des Diakonischen Werks anzutreten. Denn noch immer ist die Hemmschwelle groß, sich und anderen einzugestehen, dass man seine Finanzen nicht mehr im Griff hat. Daran hat auch Peter Zwegat, der bei RTL seinen Klienten öffentlich aus der Klemme hilft, nichts geändert.

Dabei gibt es inzwischen seit zehn Jahren die Verbraucherinsolvenz. Beim Diakonischen Werk berät Petra Rambow allein die Schuldner, die sich auf diesen Weg einlassen und die dann in der Regel nach sechs Jahren schuldenfrei sind. „Dafür müssen sie allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen”, schränkt Petra Rambow ein. Zudem sei die Verbraucherinsolvenz nicht für jeden Betroffenen der richtige Weg. „Es kommt auf den Einzelfall an. Es gibt auch Fälle, da kommt man mit einem Vergleich weiter”, weiß Karl Hörnschenmeyer. In der Regel kämen die Schuldner zunächst in die Beratungsstelle, wo jeder Fall beurteilt wird.

Entscheiden sich die Klienten für die Verbraucherinsolvenz, kommt Petra Rambow ins Spiel. „Am Anfang des Verfahrens steht immer die Frage, wie hoch die Schulden überhaupt sind. Deshalb schreiben wir jeden Gläubiger an.” Dann sieht das Verfahren vor, dass zunächst versucht wird, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. „Wir müssen also sehen, was wir den Gläubigern anbieten können. Gibt es irgendwo noch Geld, kann sich der Schuldner möglicherweise auf langfristige Ratenzahlungen einlassen? Erst wenn das alles gescheitert ist, geht es in die Verbraucherinsolvenz”, beschreibt Petra Rambow die langwierige Prozedur.

Das für Oberhausen zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Duisburg, „weil immer das Amtsgericht am jeweiligen Landgericht die Verfahren betreut”. Petra Rambow und Karl Hörnschemeyer legen Wert darauf, dass die Klienten der Diakonie ihren Antrag persönlich bei Gericht einreichen. Dort wird dann über die Eröffnung des Verfahrens entschieden. Bevor der Schuldner dann aber tatsächlich alle seine Sorgen los ist, steht die sechs Jahre währende Wohlverhaltensphase an. „In dieser Zeit muss der Schuldner verschiedene Auflagen erfüllen. Er muss unter anderem eine angemessene Tätigkeit ausüben oder sich um eine solche bemühen. Außerdem darf er selbstverständlich kein Vermögen verheimlichen oder beiseite schaffen”, erläutert Petra Rambow. Ein vom Gericht bestellter Treuhänder kontrolliert diese Vorschriften. „Deshalb ist unsere Arbeit meist mit Abgabe des Antrags bei Gericht erledigt.”

Für Hörnschemeyer ist die Verbraucherinsolvenz eine Erfolgsgeschichte, „weil sie Menschen die Chance bietet, neu anzufangen”. Hat er kein Mitleid mit den Gläubigern, die oftmals kein Geld sehen? Da unterscheidet Hörnschemeyer: „Wenn, dann kann man mit privaten Gläubigern oder kleinen Handwerksbetrieben Mitleid haben, die tatsächlich unter solchen Ausfällen leiden. Häufig sind aber auch Banken betroffen, die den Kredit längst abgeschrieben haben.” In einigen Fällen, so Hörnschemeyer, würden die Kreditinstitute zum Teil Summen bewilligen, „von denen sie wissen, dass sie die nie wieder sehen werden”.

Für die beiden Experten ist übrigens nach wie vor der Dispo-Kredit der erste Einstieg in die Verschuldung. „Der wird dann oft abgelöst durch einen anderen Kredit und dann kommt man oft nicht mehr aus der Spirale heraus.” Am Ende bleibt dann oft nur die Insolvenz als letzter Ausweg.

Beim Diakonischen Werk hat Petra Rambow eine halbe Stelle und ist zuständig für die Beratung rund um die Verbraucherinsolvenz. Betroffene können sich in Oberhausen aber auch bei der Caritas oder bei spezialisierten Anwälten beraten lassen. Der Bedarf ist enorm. Im Jahr 2008 wurden allein bei der Diakonie 708 Klienten zum Thema Insolvenz beraten. „Die mussten wir zum Teil weiter verweisen an andere Beratungsstellen oder Anwälte.” Besonders betroffen seien ältere Frauen, meist alleinstehend, deren Einkommen nicht mehr ausreiche, um die laufenden Kosten zu decken. Terminvereinbarung immer montags und mittwochs von 9 bis 12 Uhr unter 80 70 20.