Oberhausen. Die neuesten Arbeitslosenzahlen zeigen auch in Oberhausen: Die Stimmung der Unternehmer trübt sich allmählich ein.

Dem in den vergangenen Jahren recht munter laufenden Arbeitsmarkt in Oberhausen scheint die Puste auszugehen – die Zahl der offenen Stellen bei der hiesigen Arbeitsagentur hat sich mehr als halbiert. Außerdem stellen die Fachleute den sonst üblichen Rückgang an Arbeitslosen im Frühjahr in ihrer Mai-Statistik nicht mehr fest: Die Arbeitslosenquote stagniert im Mai bei 9,9 Prozent.

„Mit Blick auf die Stellenentwicklung fange ich langsam an, mir Sorgen zu machen, denn hier verzeichnen wir einen Rückgang um fast 53 Prozent zum Vorjahr. Das passt zu den jüngsten Äußerungen der Wirtschaftsvertreter“, sagt der Oberhausener Arbeitsagentur-Chef Jürgen Koch. „Dies ist kein Grund zur Panik, aber doch ein erstes Anzeichen für die sich verändernde Marktsituation.“ Zum Stichtag standen 2046 offene Stellen zur Verfügung, 103 weniger als im April und 297 weniger als im Vorjahresmonat.

Datenkorrekturen der Arbeitsagentur

Dass die Arbeitsagentur im Mai nicht weniger Arbeitslose registriert hat als vor einem Monat, erklärt Koch allerdings nicht mit der echten Job-Lage, sondern mit weiteren Datenkorrekturen. Gleichwohl sank die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Mai 2018 um 181 auf 10.966. Im Vergleich zum April 2019 verzeichnet man in Oberhausen 68 mehr Arbeitslose.

Die meisten Arbeitslosen betreut das von Stadt und Arbeitsagentur betriebene Jobcenter: 8929 Arbeitslose erhalten Hartz-IV. Bei der Arbeitsagentur sind 2037 Personen arbeitslos gemeldet.

Unterbeschäftigung liegt bei über 13 Prozent

Die sogenannte Unterbeschäftigung liegt natürlich deutlich höher: Sie umfasst nach Berechnung der Arbeitsagentur im Mai 15.141 Personen. Die Unterbeschäftigungsquote beträgt 13,2 Prozent. Die Unterbeschäftigung beschreibt das Volumen der Arbeitslosigkeit einschließlich der Personen, die zum Beispiel wegen der Teilnahme an Qualifizierungs-, Trainings- oder Beschäftigungsmaßnahmen, wegen Krankheit oder vor-ruhestandsähnlicher Regelungen nicht als arbeitslos gezählt werden.