Oberhausen. . Rasenmähen, Laubsammeln und Hecke schneiden am Wochenende? Die Stadt erklärt, welche Arbeiten zu welchen Zeiten erlaubt oder verboten sind.
Wer jetzt im Frühjahr seinen Garten für den Sommer fit machen möchte, der muss beachten, dass „laute“ Gartenarbeit zu bestimmten Tageszeiten verboten ist. Die Stadt Oberhausen weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass beispielsweise das Rasenmähen nicht rund um die Uhr erlaubt ist. Hobbygärtner und Handwerker sollten demnach folgende Regeln beachten:
Geräte und Maschinen dürfen an Sonn- und Feiertagen in Wohngebieten überhaupt nicht und an Werktagen in der Zeit von 20 bis 7 Uhr nicht betrieben werden. Darüber hinaus dürfen Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler an Werktagen in der Zeit von 7 bis 9 Uhr, von 13 bis 15 Uhr sowie von 17 bis 20 Uhr nicht eingesetzt werden.
Leise Geräte sind ausgenommen
Besonders leise Geräte, die mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet sind, sind davon ausgenommen. Gartenbaubetriebe sowie andere gewerblich tätige Personen sind ebenfalls nicht von den Einschränkungen betroffen. Der elektrisch betriebene Rasenmäher darf als „leises Gerät“ werktags von 7 bis 20 Uhr betrieben werden.
Sträucher, Büsche, Bäume, Hecken, die den Gehweg oder die Straße einengen, sind von den Grundstückseigentümern zurückzuschneiden, auch Schilder, Ampeln und Laternen müssen stets gut sichtbar sein.