Oberhausen. . Oberhausener kommt nach einem Mieterwechsel nicht mehr zur Ruhe. Er hört fast alle Geräusche aus dem Appartement über ihm. Vermieter will helfen.
Klick, klack, rums. Götz Güdel kann es nicht mehr ertragen. Seit einem Mieterwechsel in der Wohnung über ihm kommt er nicht mehr zur Ruhe. Güdel vermutet: „Die neue Mieterin hat ihre Möbel aus Kostengründen einfach auf den blanken Estrich gestellt.“
Seit sieben Jahren wohnt der Oberhausener an der Richard-Dehmel-Straße. Bis zum September 2018 fühlte er sich dort auch wohl. Doch mit dem Mieterwechsel habe sich der Geräuschpegel aus der Nachbarwohnung plötzlich vervielfacht. „Das ist unerträglich geworden“, erzählt Güdel. Er höre jeden Schritt der Nachbarin. Er höre, wenn sie die Besteckschublade öffne, ihren Stuhl verrücke oder spüle.
Nachdem der vorherige Mieter ausgezogen war, habe sein Vermieter, die Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Oberhausen-Sterkrade eG, die Tapeten und Bodenbeläge in der Wohnung entfernt. Güdel vermutet: „Der Geräuschpegel ist so groß, weil die neue Mieterin keinen Bodenbelag ausgelegt hat – denn vorher war das nicht so.“
Er habe versucht, selbst mit der Nachbarin zu sprechen. „Aber das ist leider schief gegangen, sie hat sich sofort angegriffen gefühlt.“ Mittlerweile sei er schon so weit, dass er am liebsten ausziehen würde, „wenn ich nur eine entsprechend kleine Wohnung in dieser Preisklasse finden würde“. Doch der Wohnungsmarkt sei wie leergefegt. „Deshalb fühle ich mich jetzt wie in einer Sackgasse.“ Eine Situation, die dem gesundheitlich angeschlagenen Mann sogar ärztlich bestätigt an die Nerven geht. Natürlich habe er auch seinen Vermieter um Unterstützung gebeten. Auf eine Rückmeldung warte er aber bis heute vergeblich.
Auf Nachfrage dieser Zeitung bezieht Olaf Rabsilber (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied) für die Sterkrader Wohnungsgenossenschaft Stellung: „Wir sind schon an dem Fall dran.“ Die Beschwerde des Mieters werde sehr ernst genommen. „Unsere Mitarbeiter waren schon in der Nachbarwohnung und haben sich selbst ein Bild gemacht.“ Dabei habe sich Götz Güdels Vermutung bestätigt. „Die Möbel stehen tatsächlich auf dem Estrich. Das kann so nicht bleiben“, betont Rabsilber. Die Wohnung sei bewusst ohne Bodenbeläge vermietet worden. „Damit unsere Mieter mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben.“ Dass dort nun gar kein Belag liege, gehe nicht. „Denn das erhöht den Trittschall tatsächlich deutlich.“ Man sei aber mit der Mieterin im Gespräch, Götz Güdel habe man bislang leider nicht erreichen können. Rabsilber stellt in Aussicht: „Wir bieten an, durch uns einen entsprechenden Boden verlegen zu lassen.“ Allerdings sei die Genossenschaft davon abhängig, wie man zeitlich mit der betroffenen Partei übereinkomme.
Vermietung ohne Beläge erlaubt
Harald Bartnik, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes Oberhausen/Mülheim, sagt: „Vermieter von Altbauwohnungen sind nicht dazu verpflichtet, ihre Wohnungen mit Bodenbelägen zu vermieten.“ Andererseits müsse der Vermieter aber dafür sorgen, dass der Lärmpegel für die Nachbarwohnungen erträglich bleibt. In einem Fall wie diesem sei der Vermieter deshalb verpflichtet, etwas zu unternehmen.
Der Mieterin der oberen Wohnung dürfe aus einem solchen Grund auch nicht etwa gekündigt werden (was die Genossenschaft aber auch nie vorhatte). „Sie hat den Zustand der Wohnung ja nicht verschuldet.“ Bartnik weiß aber aus Erfahrung: „Die Sterkrader Wohnungsgenossenschaft gilt als vorbildlicher Vermieter, der hier sicher für Abhilfe sorgen wird.“
Gericht verurteilt Vermieter
In einem ähnlichen Fall entschied das Landgericht Hamburg nach Angaben des Deutschen Mieterbundes: Ist in der Mieterwohnung jeder Schritt auf dem Laminatboden der darüber liegenden Wohnung überdeutlich und laut zu hören, dann liegt ein Mangel vor.
Das Gericht verurteilte den Vermieter zu einer fachgerechten Trittschallisolierung der Decke der Mieterwohnung, um die von der darüber liegenden Wohnung ausgehenden geräuschbedingten Beeinträchtigungen zu beseitigen.