OBERHAUSEN. Verbraucherberater verzeichnen viele Beschwerden über zu teure Knöllchen auf Supermarkt-Parkplätzen. Kunden fühlen sich abgezockt.

Sechs Minuten hat Harry Steyvers nach eigenen Angaben auf dem Edeka-Parkplatz an der Rolandstraße geparkt. Als er zurückkehrte, klebte ein Knöllchen an seiner Windschutzscheibe. 30 Euro soll er bezahlen, weil er vergessen hatte, eine Parkscheibe einzulegen. Sandra Chung von der Verbraucherberatung Oberhausen weiß: „Das ist kein Einzelfall.“ Häufigster Streitpunkt: „Die Höhe der Strafsätze.“

Harry Steyvers erzählt: „Aus dem fließenden Verkehr der Mülheimer Straße heraus, bin ich auf den Parkplatz an der Rolandstraße eingebogen. Sein Fahrzeug stellte er in unmittelbarer Nähe des Eingangs des Edeka-Marktes ab. Als er nach etwa sechs Minuten zurück kam, klemmte ein Zettel der Firma Park & Control PAC GmbH an seiner Windschutzscheibe. „Auf diesem Zettel sind meine Fahrzeugdaten gelistet und die Aufforderung, eine Gebühr von 30 Euro zu bezahlen, da ich gegen die AGB dieses Unternehmens verstoßen habe.“

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) könne man bei der Einfahrt zu diesem Grundstück bzw. auf diesem Grundstück finden. „Fakt ist aber, dass ich bei der Einfahrt auf diese Zufahrt zum Markt und auf diesem Parkplatz keinen Hinweis auf die AGB gesehen habe.“ Was den Oberhausener auch ärgert: Die Firma verweise darauf, dass sie personenbezogene Daten einholen werde, wenn er die 30 Euro nicht bezahle. „Wo bleibt denn da der Datenschutz?“

„Ein weit verbreitetes Problem“

Auf Nachfrage unserer Redaktion heißt es dazu in einem Schreiben von der Firma Park & Control: Fremd- und Dauerparker, die Parkplätze blockieren, seien ein weit verbreitetes Problem. „Vor allem Familien mit Kindern, Senioren und Patienten sind die Leidtragenden der willkürlichen Parkplatznutzer.“ Daher kämen Supermärkte, Arztpraxen oder Krankenhäuser auf Park & Control zu, „um durch eine aktive Parkraumbetreuung Kunden und Besuchern wieder Stellplätze zur Verfügung stellen zu können“.

Es gebe einheitliche Parkregeln – und dazu gehöre auch die Parkscheibenpflicht. Auf diese werde durch Schilder hingewiesen. Das sei auch auf der Fläche zwischen der Mülheimer und der Rolandstraße der Fall. Zudem werde an jedem Laternenpfosten auf dem Parkplatz und an den Zäunen um das Gelände auf die Parkscheibenpflicht hingewiesen. Der Datenschutz stelle für Park & Control einen besonders schützenwerten Aspekt dar. Geltende Vorschriften würden berücksichtigt.

Datenabfrage erlaubt

Schützenhilfe in puncto Datenabfrage erhält das Unternehmen von Almut Wolf (Verbraucherzentrale NRW). Sie meint: „Ergibt sich bei der Prüfung, dass die Informationen zur Kostenpflicht des Privatparkplatzes deutlich sichtbar waren und ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, rechtfertigt das meiner Einschätzung nach auch die Erhebung personenbezogener Daten.“

Bei der Höhe der Strafen sieht die Sache aber anders aus: Fällt der Satz deutlich höher aus als der übliche Knöllchensatz in der Stadt, kann man sich wehren. Die Verbraucherberatung Oberhausen bietet auch dazu eine Rechtsberatung an: Paul-Reusch-Straße 34, Tel. 0208-91 10 86 01.