Oberhausen. Ruth Gläser wohnt seit 42 Jahren an der Düppelstraße. Ihre Vermieter haben auf Eigenbedarf geklagt und vor dem Amtsgericht verloren – vorerst.

In wenigen Wochen wird sie 90 Jahre alt, und sie wird ihren Ehrentag gebührend feiern können. Denn Ruth Gläser hat vor dem Amtsgericht Oberhausen einen Prozess gewonnen, der ihr viel bedeutet hat: Sie kann in der Wohnung wohnen bleiben, die sie seit 42 Jahren bewohnt und auf Verlangen der Vermieter räumen sollte.

Im Winter 2017 hatten die im Obergeschoss wohnenden Eigentümer der Mieterin zunächst mündlich, später auch schriftlich mitgeteilt, die im Hochparterre liegende Wohnung des Hauses aus dem späten 19. Jahrhundert der langjährigen Fotoredakteurin von Generalanzeiger und WAZ selber bewohnen zu wollen. „Eigenbedarf“ heißt das vermeintliche Zauberwort, aber der Gesetzgeber hat dem Ansinnen ein paar Hürden in den Weg gestellt.

Vermieter müssen nämlich den Eigenbedarf sehr gut begründen, was im vorliegenden Fall offenbar nicht der Fall war. So äußerte sich bei der mündlichen Verhandlung der Angelegenheit vor einigen Wochen schon Amtsgerichtsdirektor Happe, so fiel auch sein Spruch aus, der jetzt verkündet wurde: Abweisung der Klage, Kosten tragen die Kläger.

Erneute „ordentliche Kündigung“

Ruth Gläser, die im hohen Alter gesundheitlich angeschlagen und nicht mehr sonderlich mobil ist, aber durchaus in der Lage, den Haushalt zu versorgen, die Rosen im Garten hinter dem Haus zu schneiden oder die Waschmaschine im Keller zu bedienen, weiß allerdings, dass die Sache nicht aus der Welt ist. Die Vermieter hatten schon vor dem Urteil angekündigt, im Falle einer Niederlage in Berufung zu gehen – was umgekehrt übrigens auch der Fall gewesen wäre.

Zudem hat die Anwältin der Vermieter am 31. Oktober eine erneute „ordentliche Kündigung“ zustellen lassen – diesmal zum 30. November 2019. Jetzt wird unter anderem mit der Überlegung zu erweiterter Familienplanung und dem künftigen Umzug der Schwiegereltern der Vermieterin (Mutter blind, Vater Steinstaub) in das Obergeschoss argumentiert.

Ob das reicht, werden erneut Gerichte entscheiden müssen.